Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Festlegung der sektoralen Produktivitätsvorgabe für Gasnetzbetreiber

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur hat heute die ab 2018 geltende Produktivitätsvorgabe für Gasnetzbetreiber auf 0,49 Prozent festgelegt. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

"Es ist richtig, dass die Bundesnetzagentur den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Gasnetzbetreiber deutlich absenkt. Dafür hatte sich der BDEW mit Nachdruck eingesetzt. Alle Studien haben gezeigt, dass die bis Ende 2017 geltende Kostensenkungsvorgabe von 1,5 Prozent jährlich zu hoch war. Aus Sicht des BDEW wäre eine noch weitere Absenkung auf null angezeigt gewesen.

In vielen anderen Ländern legen die Regulierungsbehörden keine Produktivitätsvorgaben fest. In Deutschland hingegen sind die Netzbetreiber sowohl mit individuellen Effizienzvorgaben als auch mit einer extrem hohen sektoralen Produktivitätsvorgabe konfrontiert. Angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen die Netzbetreiber mit Blick auf Energiewende und Digitalisierung stehen, ist ein simples 'Kostendrücken' durch die Regulierung fehl am Platz."

Zum Hintergrund:

Die Bundesnetzagentur hat in den letzten Wochen ihre methodischen Ansätze und die daraus resultierende Ergebnisse öffentlich konsultiert. Aufgrund der Veröffentlichung von Berechnungstools und Daten konnten die Berechnungen überprüft und methodische Fehler identifiziert und gemeldet werden. Die Bundesnetzagentur hat deshalb im laufenden Verfahren den zuerst geplanten Wert von 0,88 Prozent weiter nach unten korrigiert.

Für die Strom- und Gasnetzbetreiber werden von den Regulierungsbehörden gemäß § 9 der Anreizregulierungsverordnung Erlösobergrenzen für eine fünf Jahre dauernde Regulierungsperiode festgelegt. Um die Erlösobergrenze an erwartete Beschaffungspreisänderungen und Produktivitätsentwicklungen anzupassen, wird eine generelle sektorale Produktivitätsvorgabe ("X Generell") angewendet. Der X Generell beträgt aktuell laut Vorgabe in der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) 1,5 Prozent. Für die 2018 beginnende dritte Regulierungsperiode der Gasnetzbetreiber musste die Bundesnetzagentur den X Generell ermitteln und festlegen. Der X Generell beinhaltet eine Prognose auf die erwartete Änderung von Produktivität und Beschaffungspreisen der Gasnetzbetreiber. Jeder X Generell größer null impliziert, dass die Produktivitätsentwicklung in der Netzwirtschaft höher ist als in der Gesamtwirtschaft, oder dass die Preissteigerungen von Löhnen, Material und Kapitaleinsatz in der Netzwirtschaft unter denen der Gesamtwirtschaft liegen.

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(wl)

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