Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Novelle des Insolvenzanfechtungsrechts

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Novelle des Insolvenzanfechtungsrechts verabschiedet. Das derzeit geltende Insolvenzrecht führt aus Sicht des BDEW in der Praxis zunehmend zu erheblichen und unverhältnismäßigen Risiken. So können Insolvenzverwalter nach derzeit geltender Rechtslage von Unternehmen bis zu zehn Jahre rückwirkend Zahlungen aus Geschäften mit insolventen Firmen einfordern. Die Anfechtungssummen gegenüber den Energieversorgungsunternehmen haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Der BDEW setzt sich deshalb seit Jahren für angemessene insolvenzrechtliche Regelungen ein, da die derzeitige Rechtsprechung zu unzumutbaren Ausfallrisiken für die Energieversorgungsunternehmen aller Wertschöpfungsstufen führt.

Den Referentenentwurf sieht der BDEW als einen Schritt in die richtige Richtung, um übermäßige Belastungen und unkalkulierbare Risiken im unternehmerischen Geschäfts- und Zahlungsverkehr zu reduzieren, die sich aus der derzeitigen insolvenzrechtlichen Anfechtungspraxis ergeben.

Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wird eine Kernforderung des BDEW aufgegriffen: Der Entwurf definiert Zahlungserleichterungen wie etwa Ratenzahlungen, die ein Gläubiger mit einem Schuldner vereinbaren kann, als ein Instrument zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses. Klargestellt wird, dass solche Ratenzahlungen nicht als ein zwingendes Beweisanzeichen für Zahlungsunfähigkeit angesehen werden können. Ein Gläubiger, der sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einlässt, geht grundsätzlich von der Zahlungsfähigkeit seines Schuldners aus. Ein Insolvenzverwalter wird künftig konkret diejenigen Umstände darlegen und beweisen müssen, die darauf schließen lassen, dass dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zum Zeitpunkt der angefochtenen Handlung doch bekannt war.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen, die dazu beitragen, unmittelbare Zahlungen des Schuldners - so genannte Bargeschäfte - insolvenzfest zu machen. Dabei geht es beispielsweise um in Form von Bargeschäften geleistete Zahlungen für die Energiebelieferung oder den Netzzugang.

Der BDEW wird sich im weiteren Gesetzgebungsprozess für weitere Verbesserungen beispielsweise im Bereich der Schenkungsanfechtung einsetzen. Nach derzeitigem Stand soll sich der Bundestag Anfang 2016 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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