Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes im Bundesrat: / Wichtiges Signal für den Netzausbau in Deutschland / Bundesländer verabschieden wichtige Vorhaben zum Gelingen der Energiewende / Auch den Ausbau des Verteilnetzes vorantreiben

(Berlin) - "Die Bundesländer sind mit der heutigen Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes und der Planfeststellungszuweisungsverordnung ihrer großen Verantwortung für einen schnelleren Netzausbau in Deutschland gerecht geworden. Diese Beschlüsse sind zudem ein positives Signal für die Umsetzung der Energiewende." Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich der heutigen Verabschiedung im Bundesrat.

Mit dem klaren Bekenntnis zum Netzausbaubedarf, der Bündelung der Genehmigungskompetenz für grenz- und länderüberschreitende Maßnahmen bei der Bundesnetzagentur sowie der Etablierung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und letzte Instanz für diese Vorhaben könne nun der Rechtsweg für die wichtigsten Projekte verkürzt werden. Gleichzeitig werde aber das Interesse der Bürger an einer Beteiligung gewahrt. "Damit ist es realistisch, dass der Netzausbau auf der Höchstspannungsebene mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien doch noch Schritt halten kann. Jedoch muss auch der Aus- und Umbau des regionalen Verteilnetzes weiter vorangetrieben werden", sagte Müller.

Das Bundesbedarfsplangesetz bildet den Abschluss des im Jahr 2011 neu aufgesetzten Planungs- und Genehmigungsprozesses, dem Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan zugrundeliegen. Gleichzeitig hat die Länderkammer zudem die Planfeststellungszuweisungsverordnung beschlossen. Damit ist die Bundesnetzagentur neben der Trassenplanung erstmalig für die Planfeststellung zentraler Leitungsprojekte zuständig.

"Nach Inkrafttreten beider Regelungen erwarten wir schon in diesem Jahr erste Anträge der Netzbetreiber für die Bundesfachplanung, also der Festlegung von Trassenkorridoren", sagte Hildegard Müller. Für die bereits sehr weit fortgeschrittenen Projekte wie zum Beispiel der Westküstenleitung in Schleswig-Holstein könnten sogar schon 2013 Anträge für die Planfeststellung gestellt werden. Im Idealfall könnten damit die ersten Leitungen bereits 2017/18 in Betrieb gehen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(tr)

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