Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur heutigen Verabschiedung der KWK-G-Novelle im Bundeskabinett: / Politik sollte Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung endlich anerkennen / BDEW: Ziel eines KWK-Anteils von 25 Prozent an der gesamten Stromerzeugung beibehalten

(Berlin) - "Der Gesetzentwurf geht zwar tendenziell in die richtige Richtung, wird in seiner nun im Kabinett verabschiedeten Fassung die Probleme der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) jedoch nicht lösen. Weder für bestehende KWK-Anlagen noch für den aus unserer Sicht notwendigen weiteren Ausbau werden ausreichende Anreize gesetzt. Kraft-Wärme-Kopplung ist ein idealer Begleiter der Energiewende. Aufgrund des massiven Preisverfalls an den Stromgroßhandelsmärkten ist die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung in den letzten beiden Jahren aber dramatisch zurückgegangen. Ohne eine Nachjustierung des Gesetzentwurfs droht daher nicht nur ein Wegbrechen der bisher erreichten CO2-Einsparungen von 56 Millionen Tonnen pro Jahr gegenüber einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme. Auch Investitionen in die Modernisierung von Anlagen oder den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung lassen sich mit den vorgeschlagenen Förderbedingungen nicht anreizen", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.

Im Vertrauen auf das von der Bundesregierung ursprünglich festgelegte und zuletzt im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien bestätigte Ziel eines Anteils der KWK an der gesamten Stromerzeugung von 25 Prozent bis 2020 hätten viele Unternehmen in diese klimaschonende Technologie und in die effiziente Wärmeversorgung auf Basis von Wärmenetzen investiert. Statt dieses Ziel wie aktuell von der Bundesregierung geplant aufzugeben, sollte es nach Auffassung des BDEW beibehalten und auf das Jahr 2025 gestreckt werden. Unverständlich ist aus BDEW-Sicht zudem, dass bestehende KWK-Anlagen auf Kohlebasis von einer Unterstützung ausgeschlossen werden sollen, obwohl auch sie gegenüber der getrennten Erzeugung eine relevante CO2-Einsparung bewirken. Gleiches gilt für den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, KWK-Anlagen, die sich noch in der KWK-G-Förderung befinden, von der Bestandsunterstützung auszuschließen. Auch diese Anlagen können aufgrund des Preisverfalls nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, so dass eine Stilllegung in Betracht gezogen werden wird.

Das seit einiger Zeit vorgebrachte Argument, das 25-Prozent-Ziel für die KWK passe nicht zu dem angestrebten Ziel von mindestens 80 Prozent Erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung in 2050, sei nicht stichhaltig, so Müller. "Im Gegenteil, gerade die KWK mit Fernwärmeauskopplung schafft zusätzliche Optionen, Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien sinnvoll zu nutzen, statt teuer und auf Kosten der Endverbraucher abzuregeln. Dies hat auch eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zur Evaluierung des KWK-G bestätigt. Die KWK ist der Brückenschlag zwischen flexibler, konventioneller Effizienz und einer besseren Systemintegration der Erneuerbaren Energien. Zudem bildet sie eine wichtige Klammer zwischen Strom- und Wärmemarkt. Deshalb sollten wir am Ziel eines ehrgeizigen KWK-Ausbaus festhalten. Der BDEW wird sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für weitere Verbesserungen im Gesetzentwurf einsetzen."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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