Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz immer noch verfehlt

(Berlin) - „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist und bleibt ein Ärgernis. Nicht ohne Grund macht der Bundesrat deutlich, dass das Gleichbehandlungsgesetz praxistauglicher gestaltet werden muss.“ Das sagte Jürgen R. Thumann anlässlich der Beratungen zum Regierungsentwurf des Gleichbehandlungsgesetzes am 16. Juni 2006 im Bundesrat. Er forderte den Bundestag auf, die Korrekturvorschläge des Bundesrates zum Anlass zu nehmen, sich bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien auf die wenigen, notwendigen Änderungen entsprechend den europäischen Vorgaben zu beschränken. „Anderenfalls werden deutsche Unternehmen im Vergleich zu ausländischen Wettbewerbern benachteiligt. Die Betriebe dürfen nicht mit noch mehr Bürokratie belastet werden.“

Durch das geplante Gleichbehandlungsgesetz werden die Unternehmen zu weiteren Vorsichtsmaßnahmen, Schulungen und Dokumentationen gezwungen, um dem Vorwurf der Diskriminierung sowie neuen Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen zu entgehen. „Kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist verpflichtet, eigenständige Klagerechte für Betriebsräte und Gewerkschaften einzuführen“, sagte Thumann.

Ähnliches gelte für neue Rechtsberatungsrechte anderer Verbände in dem Gesetzentwurf, die schleichend den Weg zur allgemeinen Verbandsklage ebneten. „Die EU-Richtlinien schreiben dies nicht vor. Sie verlangen auch keine Eingriffe in die Vertragsfreiheit, die bei uns verfassungsmäßig garantiert ist“, erklärte Thumann. „Um Benachteiligungen zu verhindern, gibt es in Deutschland bereits jetzt ein weit reichendes rechtliches Schutzsystem. Zahlreiche Behörden widmen sich der Gleichbehandlung. Eine neue Bundesbehörde mit einem geschätzten Etat von 5,6 Millionen Euro ist nicht erforderlich.“

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Thomas Hüne, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

(sk)

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