Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI stärkt den Zulassungsausschüssen in Berlin den Rücken

(Berlin) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e. V. (BDI) und sein Landesverband Berlin unterstützen ausdrücklich die Haltung der Zulassungsausschüsse in Berlin, die negativen Folgen einer nicht sachgerechten Bedarfsplanung durch individuelle Entscheidungen bei einer Praxisabgabe an einen Praxisnachfolger oder bei Praxisverlegungen innerhalb der Stadt Berlin abzumildern.

Der BDI nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass ausgerechnet die Kassenärztliche Vereinigung Berlin restriktive Vorgaben der Bedarfsplanung fördert und gegen Beschlüsse der Zulassungsausschüsse Widerspruch einlegt oder sogar klagt. Die KV Berlin nimmt dabei in Kauf, dass die Körperschaft von ihren Mitgliedern als staatliche Gesundheitsbehörde und Reglementierungsinstrument und nicht als Interessensvertretung der einzelnen Vertragsärztin und des Vertragsarztes empfunden wird. Der BDI fordert weiter wegen der bekannten Unzulänglichkeiten der zur Zeit gültigen Bedarfsplanung von der Politik die Aussetzung der Soll-Bestimmung bei Wiederbesetzung von Arztsitzen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss seinen gesetzlichen Auftrag erledigt hat, eine sachgerechte Planungsvorgabe auszuarbeiten.

Begründung:

Alle wissen es, auch der Gesetzgeber: die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung verdient ihren Namen nicht. Die Anhaltszahlen basieren auf dem Ist-Zustand und sind rein zufällig entstanden. Die Verwirrung wird noch durch eine meist unplausible Regionalplanung komplettiert. Diesen ordnungspolitischen Fehler hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin durch eine Vereinbarung mit den Krankenkassen und der Stadt Berlin begangen, indem sie für die Planung die Verwaltungsbezirke der Stadt übernommen hat. Der Schaden kann nur noch durch individuelle Entscheidungen in den jeweiligen Zulassungsausschüssen begrenzt werden, die auch in Berlin von der KV unabhängig beschließen können.

Eine nicht sachgerechte Bedarfsplanung kann bei rigoroser Umsetzung nur zu zusätzlichen Verwerfungen der regionalen Planung führen. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, Kriterien für eine sachgerechte Bedarfsplanung zu entwickeln. Dennoch ist der Gesetzgeber nicht bereit, den Schaden zu begrenzen, in dem die Soll-Bestimmung, die sehr häufig zur Nichtbesetzung von Arztstellen führt, ausgesetzt wird, bis der beauftragte Bundesausschuss seine Aufgabe erfüllt hat. Der BDI fordert deshalb zum wiederholten Male, die Soll-Bestimmung auszusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(sy)

NEWS TEILEN: