Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

BDK fordert härteres Vorgehen gegen bewaffnete Kriminelle

(Birkenwerder) - Ein Jahr nach dem Amoklauf von Erfurt und nach dem tragischen Tod eines Berliner SEK-Beamten hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert, dass die Novellierung des Waffenrechts zum Anfang diesen Monats nicht dazu genutzt wurde, um effizienter gegen bewaffnete Kriminelle vorzugehen. Hierzu erklärte der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee in Berlin:

"In Deutschland werden jährlich ca. 20.000 Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen begangen. Es ist eine Kleinigkeit für Kriminelle, sich illegal mit Waffen insbesondere aus osteuropäischer Produktion zu versorgen. Die zu befürchtenden Strafen für den reinen unbefugten Besitz einer Faustfeuerwaffe sind denkbar gering, die Gefährdung für potentielle Opfer hingegen immens."

Der BDK fordert daher, das unbefugte Führen jeglicher scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit als Verbrechenstatbestand einzustufen, also mit einer Mindeststrafandrohung von 1 Jahr Freiheitsstrafe zu belegen. Bernsee: "Viele Berufsganoven laufen praktisch grundsätzlich bewaffnet herum. Solange sie nicht bei der Ausübung einer weiteren Straftat erwischt werden, passiert ihnen auch im Fall einer Überprüfung nicht besonders viel. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 3 Jahren oder Geldstrafe, jedoch keine Mindeststrafe vor. Eine Strafverschärfung könnte den Verfolgungsdruck auf diese gefährliche Kriminellengruppe deutlich erhöhen!"

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070

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