Pressemitteilung | BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband

BDSW: "Kein ausreichender Schutz für 400.000 Flüchtlinge ohne private Sicherheitsdienste"

(Berlin/Bad Homburg) - Heute trifft sich die Kanzlerin in Berlin mit Verantwortlichen aus Bund, Ländern und Behörden um über Maßnahmen zu diskutieren, wie die hohen Flüchtlingszahlen bewältigt werden können. Die Bundesregierung geht inzwischen von 400.000 Flüchtlingen aus, im vergangenen Jahr war es noch die Hälfte. "Ohne den Einsatz von qualifizierten privaten Sicherheitsdiensten gibt es keinen ausreichenden Schutz für die Flüchtlinge", so der Präsident des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Gregor Lehnert. Bereits heute sind nach Schätzungen des Verbandes 2.500 private Sicherheitskräfte in zahlreichen Unterkünften Tag und Nacht im Einsatz und nehmen dort die unterschiedlichsten Aufgaben wahr.

Durch die skandalösen Vorfälle im Herbst in einigen nordrhein-westfälischen Asyl- bzw. Flüchtlingsheimen sei eine ganze Branche in Misskredit gebracht worden, so Lehnert. Verantwortlich dafür sei jedoch in einem hohen Maße die nordrhein-westfälische Landesregierung gewesen. Diese habe durch eine völlig unzureichende Vergabepolitik und mangelnde Kontrollen zu diesen Missständen "maßgeblich" (Lehnert) beigetragen.

Wie sensibel dieses Thema auch heute noch sei, zeige der tägliche Blick in die Medien. Fast täglich werde über Vorfälle in und um die Einrichtungen von Unterbringungsmöglichkeiten berichtet.

Der BDSW habe in seinem 12-Punkte-Programm für Sicherheitsstandards für Asylbewerberunterkünfte Unterstützung angeboten und klare Forderungen erhoben. Damals wie heute gelte, dass es eine Trennung zwischen der Ausschreibung der Liegenschaftsbetreuung und der Vergabe von Sicherheitsaufgaben geben müsse. Die staatlichen Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sind für den Schutz der Flüchtlinge verantwortlich. Diese Aufgabe könne nicht an den Betreuer der Liegenschaft übertragen werden, so Lehnert. Die ausgeschriebenen Aufgaben seien klar zu definieren. Zur Betreuung der Asylbewerber müsse entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. "Diese Tätigkeit kann nicht zum Mindestlohn vergeben werden", so Lehnert abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. (BDSW) Pressestelle Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

(sy)

NEWS TEILEN: