Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

BDU begrüßt Vorschläge für Abgeltungssteuer auf Aktien / Einheitliche Besteuerung in Europa ist Voraussetzung / Gespräche mit Schweiz und anderen vorantreiben

(Berlin/Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. unterstützt Vorschläge von Bundesfinanzminister Eichel, auf Aktiengewinne einen pauschalen Steuersatz von fünfzehn Prozent zu erheben. "Damit orientiert sich die Bundesregierung auch an Vorschlägen des BDU von Anfang letzten Jahres", betont BDU-Präsident Rémi Redley. Notwendig sei aber nach wie vor, dass eine gleiche oder wenigstens ähnliche Besteuerung flächendeckend in ganz Europa gelte. Der Verband fordert die Bundesregierung daher zu verstärkten Initiativen auf, die verbleibenden Steueroasen zumindest innerhalb Mitteleuropas zu schließen.

Redley erwartet vom unionsbestimmten Bundesrat eine Zustimmung zu den Regierungsplänen, jedenfalls dann, wenn sichergestellt sei, dass mit der Pauschalversteuerung auch tatsächlich alle Ansprüche des Fiskus erfüllt seien und von der Bundesregierung Initiativen zu einer europaweit einheitlichen Besteuerung zugesagt würden. Denn schon vor zwei Jahren habe das Bayerische Finanzministerium einem derartigen Modell zugestimmt. "Wird es nun so umgesetzt, dann darf sich der Bundesrat seiner gesamtstaatlichen Verantwortung nicht entziehen", mahnt der BDU-Präsident, der zugleich an der Spitze des europäischen Beraterdachverbandes FEACO (European Federation of Management Consulting Associations) steht.

Nach Ansicht des Verbandes sollten die Kreditinstitute den vorgesehenen fünfzehnprozentigen Anteil an den Kapitaleinkünften ihres Kunden als Zinssteuer direkt bei der Auszahlung der Kapitalerträge abziehen und anonym an den Fiskus überweisen. "Damit müssen dann aber auch sämtliche Zinssteuerforderungen pauschal abgegolten sein und dürfen bei der individuellen Besteuerung nicht mehr berücksichtigt werden", so Redley.

Eine Pauschalsteuer werde einen erhöhten Anreiz zur Steuerehrlichkeit schaffen, das Bankgeheimnis werde weiter gewahrt und Kapitalflucht eher vermieden. Auch werde das Steuersystem vereinfacht. Das belegten positive Erfahrungen in Österreich. Zur Steuergerechtigkeit trage sie jedoch nur bei, wenn Steueroasen wie die Schweiz nicht weiter als Ausweichsteuerland fungierten. "Der Ehrliche bleibt weiterhin der Dumme, wenn die Bundesregierung hier fünfzehn Prozent abzieht, aber nur ein paar Autostunden weiter die Ziele des Fiskus ausgehebelt werden", befürchtet Redley. Der BDU dränge daher auf ein bilaterales Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz und anderer sowie deren Einbindung in ein einheitliches EU-weites Besteuerungsabkommen über Kapitalerträge.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

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