Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

BDU erwartet Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch „Squeeze-out“-Regeln

(Berlin) – Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V, Rémi Redley, wendet sich gegen Kritik an der seit Jahresbeginn zulässigen Möglichkeit, Kleinaktionäre nach einer Unternehmensübernahme zwangsweise abzufinden und damit aus dem Unternehmen zu drängen. Dieses sogenannte „squeeze-out“ fördere die Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft und sei damit ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Eine Gefahr für Aktienkultur sehe er nicht.

Die bereits in der ersten Januarwoche bekannt gewordene Absicht einiger Unternehmen, von der neuen Regel Gebrauch machen zu wollen, begrüßt Redley ausdrücklich. Damit erlangten die Unternehmensführungen endlich wieder die nötige Handlungsfreiheit. Denn vor der Reform sei es nur unter hohem Aufwand möglich gewesen, durch Kleinaktionäre blockierte, aber betriebswirtschaftlich notwendige Umstrukturierungen durchzusetzen. Zumeist sei dies nur in aufwendigen Verfahren über die Hauptversammlung und – nach einer Anfechtungsklage des Aktionärs – vor Gericht gelungen. „Das kostet wertvolle Zeit und eine Menge Geld“, so Redley. Aus unternehmerischer und volkswirtschaftlicher Sicht sei das „squeeze-out“ daher nur zu begrüßen.

Redley erwartet nun eine weitere Zunahme von Beteiligungsentflechtungen. Zusammen mit der steuerlichen Entlastung von Beteiligungsverkäufen werde die Aufhebung des aktienrechtlichen „squeeze-out“-Verbotes zu noch mehr Bewegung am Finanzmarkt führen. Mit der zunehmenden Internationalisierung sei auch der Zwang für die Unternehmen gestiegen, ihre Beteiligungen den Erfordernissen des Marktsegments anzupassen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können. „Und mit der deutschen Neuregelung wird eigentlich nur europäischer Standard erreicht“, meint Redley.

Den Schutz der Kleinaktionäre sieht Redley weiterhin in hohem Maße gewährleistet. „Dadurch, dass die Höhe des Abfindungsangebotes des Übernehmers an den Kleinaktionär vom Gesetz nicht automatisch als angemessen und letztverbindlich gilt, ist ein fairer Interessenausgleich gewährleistet“, meint Redley vor dem Hintergrund der letzten Änderungen an der Gesetzesvorlage. „Das Gesetz gestattet ausdrücklich die Möglichkeit einer Abfindung mit liquiden Aktien anderer Unternehmen“. Damit werde dem ökonomischen Gebot einer Stärkung der Aktienkultur ausreichend entsprochen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

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