Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA klagt gegen Monopolpreise der Post AG: Wettbewerb senkt Preise und verbessert Service

(Berlin) - "Die Post AG verlangt ein überhöhtes Briefporto, das von der zuständigen Behörde nicht genehmigt wurde und damit gesetzeswidrig ist. Dagegen richtet sich die von uns im Interesse der vielen Millionen Postkunden erhobene Klage." Dies erklärte Rechtsanwalt Gerhard Handke, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), am 12. Februar in Berlin anlässlich der Vorstellung einer Klage seines Verbandes gegen die Monopolpreise der Post AG. Das von der Post erhobene Briefporto war nur durch eine bis zum 31. August 2000 befristete Genehmigung gedeckt. Ein erneutes Genehmigungsverfahren konnte die unabhängige Regulierungsbehörde nicht durchführen, da diese durch den Bundeswirtschaftsminister kompetenzwidrig angewiesen wurde, die ausgelaufene Genehmigung so anzuwenden, dass sie bis zum 31. Dezember 2002 wirksam sei. "Gegen diese rechtswidrige Auslegung richtet sich unsere Klage", erklärte Handke.

Der BGA fordert grundsätzlich, den Wettbewerb im Postmarkt von seinen staatlichen Fesseln zu befreien. "Wir brauchen einen offenen Markt, in dem sich die Preise frei bilden können. Ein verstärkter Wettbewerb bringt den Postkunden niedrigere Preise und vor allem einen besseren Service. Derzeit erleben wir Monopolpreise, die durch nichts gerechtfertigt sind. Es handelt sich dabei um überhöhte Preise, mit denen die Post AG im Monopolbereich den Rahm abschöpft, um dann im Wettbewerbsbereich, beispielsweise im Paketdienst, die private Konkurrenz aus dem Markt zu schlagen", erklärte Handke weiter.

Die Liberalisierung des Postmarktes wurde durch die Vergabe einer Exklusivlizenz für Briefe bis 200 Gramm an die Post AG unterlaufen. Letztes Jahr beschloss die rotgrüne Bundesregierung, gegen den Widerstand der Länder, eine Verlängerung des Briefmonopols bis Ende 2007. Für die Wettbewerber der Post hatte dies gravierende Folgen, denn demjenigen, der einen Teilbereich als Monopol inne hat, fällt es naturgemäß leichter, einen flächendeckenden Service anzubieten, als demjenigen der sich nicht auf eine derart abgesicherte Infrastruktur verlassen kann.

Handke betonte, dass sein Verband nicht gegen die Post AG kämpft. "Wir kämpfen gegen ein überholtes Monopol, das vor rund 400 Jahren geschaffen wurde. Im Grunde genommen kämpfen wir sogar im Interesse der Post AG, die sich in einem fairen Wettbewerb behaupten wird. Der gelbe Riese ist längst ein im Weltmarkt führender Anbieter globaler Distributions- und Logistikleistungen. Die Post AG muss sich in Deutschland von ihren Schutzwällen befreien, frischen Wind durch die Fenster lassen und sich der Zukunft stellen", sagte Handke.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Wojtek, Prozessbevollmächtigter des BGA, erklärte die Klage des Groß- und Außenhandelsverbandes im Detail: "Das Postgesetz von 1997 sieht in Paragraph 19 zwingend vor, dass Entgelte der Post für die Briefbeförderung im voraus zu genehmigen sind. Die letzte Preisgenehmigung lief am 31. August 2000 ab. Eine neue Genehmigung wurde nicht erteilt, statt dessen wies das Wirtschaftsministerium die Regulierungsbehörde an, die alte Genehmigung als fortbestehend anzusehen, und zwar bis zum Ende der Exklusivlizenz, die damals noch am 31. Dezember 2002 auslief. Diese Weisung findet keine gesetzliche Grundlage - sie ist auch nicht dazu geeignet, eine zwingende gesetzliche Vorschrift außer Kraft zu setzen. Aufgrund der Weisung sah sich die Regulierungsbehörde daran gehindert, das Preisgenehmigungsverfahren, so wie geplant und gesetzlich vorgesehen, durchzuführen. Seit dem 1. September 2000 ist daher das Briefporto der Post nicht mehr genehmigt und damit gesetzeswidrig.

In seiner Klage beruft sich der BGA auf sein gesetzliches Recht, eine ordnungsgemäß genehmigte, leistungsbezogene Vergütung zu bezahlen. Da eine Genehmigung nicht vorliegt, hat der BGA nach dem Gesetz das Recht, die ungenehmigte Vergütung insgesamt zurückzufordern. Es ist nun Sache der Post, darzulegen, wie hoch die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung wirklich sind, damit diese von der Gesamtforderung gegebenenfalls in Abzug gebracht werden können. Hierzu wird die Post die nach der Entgeltregulierungsverordnung von 1999 geforderten Nachweise vorlegen müssen. Für den BGA rechne ich mit einer erheblichen Rückzahlung."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099521 Telefax: 030/590099539

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