Pressemitteilung |

BGH-Urteil zu Netzentgelten macht Weg frei für Rückforderungen / „Gute fachliche Praxis“ der Verbändevereinbarungen nicht länger unantastbar

(Essen) – Netzentgelte, die auf Basis der Verbändevereinbarung Strom II plus (VV Strom II plus) kalkuliert worden seien, seien nicht - wie bisher geurteilt - durch die Vermutungsregel „guter fachlicher Praxis“ vor gerichtlicher Überprüfung geschützt. Die Auffassung des BGH, dass auch nach der VV Strom II plus ermittelte Netzentgelte viel zu hoch liegen und die Netzkunden zuviel Geld kosten könnten, werde vom VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft geteilt. Mit dem aktuellen BGH-Urteil zur Festlegung der Netzentgelte durch die Stadtwerke Mainz werde die Rechtslücke zwischen dem Auslaufen der Verbändevereinbarungen Ende 2003 und dem In-Kraft-Treten des neuen EnWG in den kommenden Tagen geschlossen.

Auch wenn die Verabschiedung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu lange gebraucht habe, dürften Stromkunden dennoch nicht mit überhöhten Netzentgelten bestraft werden. Dies bestätige nun der BGH. Der VIK begrüße das BGH-Urteil ausdrücklich, es eröffne Perspektiven für Rückforderungsansprüche: Netzentgeltekalkulationen der vergangenen Jahre könnten mit echten Erfolgsaussichten vor Gericht in Frage gestellt werden.

Dazu Dr. Alfred Richmann, Geschäftsführer des VIK: „Die gesamte VV Strom II plus war ein Kompromiss, gerade die Kalkulation der Netzentgelte darin umstritten. Diesen sehr kritischen Teil des Kompromisses nun auch hinterfragen zu können und das sehr hohe deutsche Stromnetzentgelteniveau auch rückwirkend nicht einfach hinnehmen zu müssen, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wettbewerbs. Das Urteil ist Rückenwind für die Arbeit des Regulierers bei der Umsetzung des neuen EnWG!“

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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