Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

BGH bestätigt Zulässigkeit der Direktansprache durch Personalberater

(Bonn) - Die Praxis von Personalberatern, Fach- und Führungskräfte eines Unternehmens an ihrem Arbeitsplatz telefonisch anzusprechen, um ihr Interesse an einem Stellenwechsel zu erfragen, unterliegt weiterhin keinen grundsätzlichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Fall erneut klar gestellt (Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 183/04).

Der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Dr. Joachim Staude, begrüßt das Urteil ausdrücklich - nicht nur, weil es die bisherige Praxis bestätigt, sondern auch deshalb, weil die Richter erstmals Einzelheiten zum zulässigen Inhalt des Ersttelefonats erläutern: „Die Forderung des BGH, dass sich der Personalberater auf die kurze Nennung der Stelle beschränkt und ein Folgegespräch außerhalb der Arbeitszeit anbietet, ist richtig.“ Denn Aufgabe eines Personalberaters sei kein Akquisegespräch, sondern die kurze, prägnante und objektive Beschreibung einer Führungsposition. Zuzustimmen sei dem BGH, dass der Kandidat keinesfalls bereits beim Erstkontakt umworben werde, etwa indem der Personalberater dessen beruflichen Werdegang besonders lobe, um die besondere Eignung für die gesuchte Stelle zu betonen, so Vizepräsident Staude.

Der BDU stellt dabei klar, dass eine Job-Offerte mit dem Ziel der Behinderungsabsicht gegen einen Konkurrenten oder der Ausspähung von Betriebsgeheimnissen, wettbewerbswidrig sei. Sittenwidrig sei es auch, wenn der Berater dem Kandidaten unzutreffende Angaben über den neuen Job mache oder den derzeitigen Arbeitgeber bewusst schlecht rede. Staude: „Das Anbieten einer Führungsposition mit dieser Zielrichtung ist klar sittenwidrig und mit dem Selbstverständnis der Berufsangehörigen auch nicht vereinbar.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Klaus Reiners, Pressesprecher Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn Telefon: (0228) 9161-0, Telefax: (0228) 9161-26

(tr)

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