BGH kippt Toleranzbereich bei Wohnflächenangabe / Haus & Grund: Tatsächliche Wohnfläche gibt es in der Praxis nicht
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat den Toleranzbereich bei der Angabe von Wohnflächen in Mietverträgen mit seinem Urteil (BGH, Az. VIII ZR 266/14) am Mittwoch, 18. November 2015 gekippt. Das Gericht urteilte, dass es bei einer Mieterhöhung auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Größe ankommt. Dazu merkt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland an, dass die tatsächliche Wohnfläche in der Praxis schwer zu ermitteln sei, wie ein Test des Verbandes zeige. "Eine gewisse Toleranz ist notwendig. Wir befürchten, dass es zukünftig bereits bei geringsten vermuteten Abweichungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt", kommentierte Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke.
Haus & Grund forderte den Bundestag auf, bei den anstehenden Mietrechtsänderungen einen hinreichend großen Toleranzbereich in das Gesetz zu schreiben. "Solch eine Regelung wäre nicht zuletzt wegen der hohen Kosten einer Vermessung im Interesse von Mietern und Vermietern", betonte Warnecke. Die Vermessung einer Wohnung durch einen anerkannten Vermesser könne leicht einen hohen dreistelligen Eurobetrag kosten.
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Haus & Grund Deutschland
Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation
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(dw)
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