Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL-Ausweichstreckenkarte 2005

(Frankfurt am Main) – Im Juli und August gilt in Deutschland - wie in den Jahren zuvor - ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lastkraftwagen. Das Fahrverbot gilt auf bestimmten Autobahnabschnitten und Bundesstraßen an allen Samstagen im genannten Zeitraum zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Erster Samstag, der vom Ferienreiseverbot betroffen ist, ist der 2. Juli 2005; letzter betroffener Samstag ist der 27. August 2005. Für LKW-Fahrer, die in den Verbotszeiten unterwegs sein müssen, hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) seine bewährte Ausweichstreckenkarte neu aufgelegt. Die in der Karte vorgeschlagenen Alternativstrecken wurden in enger Abstimmung mit den regionalen Straßenbauverwaltungen ausgearbeitet. Die Karte enthält die Bestimmungen der Ferienreiseverordnung mit einer Aufzählung der für LKW gesperrten Strecken sowie die Lkw-Fahrverbote in den Nachbarländern im gleichen Zeitraum. Ebenfalls enthalten sind der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erstellte „Verkehrskalender Sommer 2005“ mit den in der Ferienzeit staugefährdeten Autobahnabschnitten und eine Übersicht von „Tagen mit Verkehrsbeeinträchtigungen an bestimmten Grenzübergängen“.

Die großformatige Straßenkarte im Maßstab 1:1.000.000 ermöglicht einen schnellen Überblick, welche Straßen- und Autobahnabschnitte unter das Fahrverbot fallen und welche Ausweichstrecken geeignet sind. Die Ausweichstrecken führen in der Regel über Bundesstraßen und wurden sorgfältig auf deren Eignung für Lastzüge bis 40 t Gesamtgewicht überprüft. Behinderungen auf den Ausweichstrecken durch größere vorhersehbare Baumaßnahmen, Sperrungen für Transporte von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen und Nachtfahrverbote sind in der Karte gekennzeichnet. Zahlreiche Sonderkarten im Großmaßstab erleichtern die Durchfahrt von Ballungsgebieten und einzelnen Städten.

Nicht nur Brummi-Kapitäne können aus dem BGL-Wegweiser Nutzen ziehen, sondern auch alle Autofahrer, die in der Ferienzeit auf Autobahnen unterwegs sind und die staugefährdeten Autobahnabschnitte umfahren wollen. Für ausländische Interessenten an der neuen Ausweichstreckenkarte wurden die wichtigsten Bestimmungen der Ferienreiseverordnung auch in Englisch und Französisch aufgenommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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