Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL begrüßt Entscheid des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts gegen Mautwucher

(Frankfurt am Main) - Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt die Entscheidung des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Nach diesem Urteil war die LSVA-Erhöhung zu Jahresbeginn 2008 rechtswidrig.

Nach Schweizer Bundesrecht darf die 2001 eingeführte LSVA nur für Kosten der Allgemeinheit erhoben werden, soweit diese nicht durch andere Abgaben des Schwerverkehrs gedeckt sind. Der Schweizer Straßengüterverkehrsverband ASTAG hatte Klage gegen die LSVA-Erhöhung zum 01.01.2008 erhoben und durch Gutachten nachgewiesen, dass der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs 2008 über 100 Prozent lag.

Mit diesem Urteil wurde erstmals auch in der Schweiz willkürlichem Mautwucher ein Riegel vorgeschoben. Gegen dieses Urteil ist allerdings noch Beschwerde beim Bundesgericht zugelassen. Sollte das Urteil Bestand haben, ergäben sich Rückzahlungsansprüche gegen den Schweizer Staat. Der BGL prüft derzeit, ob und in welchem Umfang sich daraus auch Ansprüche für deutsche Mitgliedsunternehmen ergäben.

In einem ähnlich gelagerten Fall hatte bereits im Jahr 2000 der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in Österreich für die Brennerstrecke in den Jahren 1995 und 1996 überhöhte Mauten erhoben wurden. Dieses Urteil hatte Rückzahlungen des österreichischen Mautbetreibers ASFINAG an Transportunternehmen zur Folge.

Angesichts der Entscheidung des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts sieht sich der BGL in seinem Vorhaben bestärkt, gegen die ungerechtfertigte Erhöhung der deutschen Lkw-Maut zum 01.01.2009 zu klagen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Mautsätze in Deutschland mit fragwürdigen Kostenargumenten zwischen 40 und 90 Prozent erhöht. Das geltende EU-Recht formuliert allerdings Obergrenzen für nationale Mautsysteme, die der BGL bei der letzten Erhöhung der Lkw-Maut in Deutschland deutlich überschritten sieht.

Im Übrigen hat es eine mit der LSVA-Einführung beabsichtigte Verkehrsverlagerung von der Straße zur Schiene definitiv nicht gegeben. Im Gegenteil: Der Anteil der Schiene im alpenquerenden Güterverkehr über die Schweiz ist von 69 Prozent (1999) auf 64 Prozent (2007) sogar gesunken. Im "Windschatten der LSVA" gestiegen sind allenfalls, so der BGL, die Schienentransportpreise.

Vor diesem Hintergrund entbehren nach Auffassung des BGL Äußerungen aus dem Schweizer Verkehrsministerium und dem Ständerat, ein Zurückdrehen der LSVA führe zu einem "Rückschlag bei den Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene" und werde "das Verhältnis mit der EU wohl eher belasten", jeglicher Grundlage.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Martin Bulheller, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsbeobachtung Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Telefax: (069) 7919227

(mk)

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