Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL interveniert gegen geplante Streckenverbote in den Niederlanden

(Frankfurt/Main) - Der BGL hat bei der Europäischen Kommission gegen geplante Streckenverbote in den Niederlanden interveniert. Im Vorgriff auf zu erwartende Änderungen der EU-Rückspiegelrichtlinie 71/127 EWG hat die Niederlande die Ausrüstung mit so genannten „Totwinkelspiegeln“ bereits zum 1. Januar 2002 verpflichtend vorgeschrieben. Die Regelung ermächtigt die niederländischen Gemeinden Streckenverbote auch für ausländische Fahrzeuge auszusprechen, die nicht über eine entsprechende Ausrüstung verfügen. Die geplanten Verkehrsverbote sind diskriminierend und EU-vertragswidrig.

Der BGL stellt nicht in Frage, dass die durch den Richtlinienvorschlag geforderten größeren, schwereren und zusätzlichen Spiegel die Verkehrssicherheit wesentlich verbessern. Die Zuständigkeit zum Erlass derartiger Bau- und Ausrüstungsvorschriften obliegt aber ausschließlich der Europäischen Union. Nach der aus dem europäischen Vertragsrecht folgenden Stillhalteverpflichtung sind die Mitgliedsstaaten jedoch bis zum Erlass gemeinsamer Regeln gehalten, ausländische Verkehrsunternehmen nicht schlechter zu stellen. Sofern die Fahrzeuge dem Sicherheitsstandard der geltenden EU-Zulassungs- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen, ist nach Auffassung des BGL daher kein Anlass für entsprechende Verkehrsverbote gegeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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