Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM kritisiert „Büssow-Entscheidung“ gegen Access Provider

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) bedauert die in dieser Woche bekannt gewordene Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, die Widersprüche der von Sperrverfügungen betroffenen Access Provider zurückzuweisen. Damit hält Regierungspräsident Jürgen Büssow trotz heftiger Kritik aus Politik, Wirtschaft und der Internet-Community an seiner Absicht fest, etwa neunzig nordrhein-westfälische Internetzugangs-Anbieter zu verpflichten, zwei in den USA betriebene Websites zu sperren. "Diese Sperrverfügungen sind juristisches Schattenboxen und bringen rein gar nichts", betont Wolf Osthaus, Referent für Medienpolitik bei BITKOM am 25. Juli. Auch das Europäische Parlament hatte schon im April diesen Jahres in einer Entschließung ausdrücklich festgestellt, dass die Blockierung des Zugangs zu bestimmten Websites keine wirksame Lösung zur Bekämpfung illegaler bzw. jugendgefährdender Internetinhalte darstellt.

Die Bezirksregierung räumt in Diskussionen selbst ein, dass die von ihr geforderten Maßnahmen leicht zu umgehen sind und überdies nur für eine ganz beschränkte Seitenzahl einsetzbar sind. „Um so weniger ist verständlich, warum die Bezirksregierung an ihrer Entscheidung festhält und den betroffenen Unternehmen damit einen völlig überflüssigen Aufwand für Einbau und Pflege der Sperren zumutet“, kritisiert Osthaus. Denn in wenigen Schritten kann der Nutzer seine Computer-Einstellungen so verändern, dass die Sperre umgangen wird. Anleitungen hierzu finden sich schon jetzt im Internet. Zudem können die kriminellen Inhalte bei Sperrung der Seite problemlos auf andere Server unter einer anderen Web-Adresse übertragen (gespiegelt) werden und sind dann in Sekunden wieder frei zugänglich.

Aus Sicht des BITKOM sind die Access Provider die falschen Adressaten für staatliche Maßnahmen gegen illegale oder jugendgefährdende Angebote. Als reine Zugangsvermittler sind sie für die fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die jetzt bestätigten Sperrverfügungen schaffen daher eine unnötige Rechtsunsicherheit. „Access Provider sind am ehesten mit der Post vergleichbar“, erklärt Osthaus. „Sie transportieren Datenpakete, ohne deren Inhalt zu kennen, genau wie ein Briefträger, der verschlossene Briefe austrägt.“ Keiner käme auf die Idee, die Post zu verpflichten, den Inhalt von Briefen zu kontrollieren und dann bestimmte Sendungen auszusortieren, so Osthaus weiter.

Besserer Schutz durch Selbstregulierung, internationale Kooperatioen und Förderung der Medienkompetenz

„Der Konfrontationskurs der Bezirksregierung ist der falsche Weg“, erklärt Osthaus. „Ein wirksamer Schutz vor illegalen Inhalten braucht vielmehr ein kooperatives Verhältnis von Staat und Wirtschaft.“ Der einzelne Staat stößt in dem globalen Medium Internet naturgemäß schnell an seine Grenzen. Dem gegenüber arbeiten die Selbstkontrolleinrichtungen der Internet-Wirtschaft wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) sehr effektiv und sind untereinander international vernetzt. Auch die einzelnen Anbieter gehen gegen illegale Inhalte auf ihren Servern vor und kooperieren bei strafbaren Inhalten zudem mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Daneben ist auch die Eigenverantwortung der Internet-Nutzer gefragt. Jeder kann sich und seine Kinder zuhause durch den Einsatz von Filtern auf seinem Computer vor illegalen oder jugendgefährdenden Inhalten im Netz schützen. Wichtig ist nach BITKOM-Ansicht aber vor allem, die Medienkompetenz der Nutzer durch Information und Aufklärung zu fördern. Nur so kann der Einzelne lernen, die vielfältigen Möglichkeiten der neuen Medien sinnvoll zu nutzen, auf illegale oder jugendgefährdende Inhalte richtig zu reagieren und die zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel wirksam einzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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