Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM lehnt Gefährdungshaftung der Industrie ab

(Berlin) - Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bis Ende 2002 umsetzen. BITKOM fordert die individuelle Lizenzierung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Nach BITKOM-Ansicht sollten Regelungen zum Einsatz von DRM-Systemen und TPM-Technologien in das deutsche Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden. BITKOM hat in Berlin solche Digital Rights Management-Systeme (DRMS) vorgestellt und deutlich gemacht, dass die Produkte schon heute funktionieren und bereits im Einsatz sind. Abgerechnet werden können auch kleinste Beträge durch Micropayment-Systeme, die BITKOM ebenfalls im Detail vorstellte.

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ist nicht nur eine Verpflichtung. Sie bietet gleichzeitig die große Chance, das deutsche Urheberrecht den Zeichen der Zeit anzupassen und die nutzungsabhängige Vergütung des Urhebers wieder zu ermöglichen“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung des BITKOM. Während Pauschalabgaben mangels Kontrollmöglichkeiten für die analoge Welt geeignet waren, sind DRMS und TPM-Technologien (Technical Protection Measures) das richtige Mittel für das digitale Zeitalter. BITKOM betont, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Urheber die Freiheit zurück geben müssten, die Nutzung seiner Werke individuell zu bestimmen und abzurechnen. Nebenbei haben die neuen Technologie-Lösungen noch weitere Vorteile gegenüber dem bisherigen System der Pauschalabgabe: Der Verbraucher zahlt nur noch für die tatsächliche Nutzung geschützter Werke.

Piraterieakte werden unterbunden und Verwaltungskosten massiv reduziert. Grundsätzlich ablehnend steht BITKOM der von einigen Rechteinhabern geforderten „Gefährungshaftung“ der Geräteindustrie gegenüber. „Es kann nicht sein, dass die Industrie bereits für die potenzielle Möglichkeit, mit den Geräten illegale Kopien anzufertigen, bezahlen soll. Das höhlt den Grundsatz aus, nach dem Pauschalabgaben den Urheber allein für legale Vervielfältigungen entschädigen sollen. Damit wird der Versuch unternommen, Rechtsgrundsätze auf den Kopf zu stellen“, konstatiert Rohleder.

Die Diskussion um Urheberabgaben wird nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene geführt. Europaweit bietet sich ein sehr uneinheitliches Bild in Bezug auf Anwendungsbereiche und Höhe von Pauschalabgaben. Sie reichen vom umfassenden Abgabensystem in Deutschland bis hin zum Fehlen jeglicher Urheberrechtsabgaben in Großbritannien. Der europäische Branchenverband EICTA (European Information, Communications and Consumer Electronics Technology Industry Association) in Brüssel lehnt wie BITKOM die in zahlreichen Ländern angestrebte Ausweitung von Pauschalabgaben auf digitale Geräte ab. Deshalb hat EICTA nun eine dreisprachige Website (www.eicta.org/levies) initiiert, wo detailliert über die Vorteile von DRM-Systemen aufgeklärt wird. „Wir wollen mit dieser Kampagne den Einsatz digitaler Technologien zur Wahrung der Rechte von Künstlern im Internet-Zeitalter unterstützen“, betont Dr. Oliver Blank, Geschäftsführer von EICTA. Die Website bietet ausführliche Informationen zur Entstehung der Geräteabgaben, den Vorteilen durch die Nutzung von DRMS und TPM für Urheber und Nutzer, stellt die rechtlichen Aspekte dar, präsentiert Anbieter und Funktion der technologischen Möglichkeiten und verweist auf Demo-Seiten sowie weitere Informationsquellen.

Hintergrundinformation:
Technical Protection Measures: Mit Hilfe von TPM kann jeder Urheber festlegen, ob und in welchem Umfang er eine private Vervielfältigung zulassen will. Außerdem kann mit dieser Technologie das illegale Kopieren von geschütztem Material verhindert werden.

Digital Rights Management-Systeme: DRMS wirken mit TPM zusammen und ermöglichen es den Urhebern, direkte Zahlungen für die tatsächliche Nutzung ihrer Werke durch die Konsumenten zu erhalten. Die Flexibilität der DRM-Technologien ermöglicht heute gestaffelte Zahlungsmethoden und Geschäftsmodelle, von der Zahlung für jede Nutzung bis hin zum Abonnement. Wie die TPM-Technologie schützen auch die DRM-Systeme die Inhalte vor Missbrauch.

Micropaymentsysteme sind entwickelt worden, um effizient auch kleinste Transaktionen abwickeln zu können. Somit sind selbst Bezahlvorgänge im Cent-Bereich noch wirtschaftlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstraße 10 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0 Telefax: 030/27576-400

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