Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM will zukunftsorientiertes Vergütungssystem für Urheber

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) ist weiter bemüht, ein zukunftsorientiertes Vergütungssystem für Urheber umzusetzen. Eine gerechte Lösung ist nach BITKOM-Ansicht nur durch technische Schutzmechanismen und sogenannte Digital-Rights-Management-Systeme (DRM) möglich. Die Anerkennung solcher Systeme lehnen die Verwertungsgesellschaften, mit denen BITKOM seit langem über moderne Vergütungssysteme für Urheber verhandelt, aber hartnäckig ab.

Pauschale Abgaben sind nach Meinung des BITKOM-Vizepräsidenten Jörg Menno Harms, ein Anachronismus im digitalen Zeitalter. Digitale Schutzmechanismen und individuelle Vergütungssysteme im Internet sind vorhanden. "Dass die Verwertungsgesellschaften die Anerkennung solcher Systeme hartnäckig verweigern, zeigt das noch fehlende Verständnis für technische Zusammenhänge und Möglichkeiten", so Harms. "Wir haben unsererseits durchaus Verständnis dafür, dass dieser Erkenntnisprozess bei den traditionsbewussten Verwertungsgesellschaften etwas länger dauert. Aber das darf nicht zu Lasten von Urhebern, Verbrauchern und Wirtschaft gehen."

BITKOM lehnt die Pauschalabgabe nicht in Gänze ab. Seit Jahren zahlt die Industrie für analoge Geräte, wie Kopierer und Faxgeräte. Diese Abgaben wurden auch in den aktuellen Verhandlungen nie in Frage gestellt. "Das veraltete System der Pauschalabgaben aus dem Jahr 1965 lässt sich aber nicht eins zu eins in die digitale Welt übertragen. Die Verwertungsgesellschaften müssen sich den neuen technischen Möglichkeiten öffnen", fordert Harms.

BITKOM hatte in den aktuellen Verhandlungen seine Bereitschaft erklärt, für eine Übergangsfrist zusätzliche pauschale Urheberabgaben auf Drucker, Multifunktionsgeräte und CD-Brenner zu zahlen. Voraussetzung dafür sollte aber eine verbindliche Erklärung sein, dass die Pauschalabgaben nach dieser Übergangszeit durch moderne, individuelle Vergütungsmodelle abgelöst werden. Auf diese verbindliche Ausstiegsklausel wollten sich die Verwertungsgesellschaften nicht festlegen. In der Übergangszeit hätte die Wirtschaft einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlicher Abgaben gezahlt.

Harms: "In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Verwertungsgesellschaften die Übergangsphase als Einstieg in pauschale Abgaben auf digitale Geräte begreifen. Für die Wirtschaft aber geht es weiterhin um ein Ausstiegsszenario und einen grundsätzlichen Systemwechsel. Diese extrem unterschiedlichen Positionen lassen sich nicht zusammen bringen." Parallel zu den laufenden Verhandlungen hatten die Verwertungsgesellschaften einzelne Unternehmen aufgefordert, auch für Handys mit MP3-Player Abgaben zu zahlen.

Die Informationstechnik bietet modernere Lösungen als das veraltete und bürokratische System der Pauschalabgabe. DRM-Systeme ermöglichen es dem Urheber, über Art und Weise der Verwertung seines Werks zu entscheiden. Die Gema hatte bereits im Rahmen des CD-Brenner-Verfahrens gegen Hewlett-Packard vor dem Landgericht Stuttgart bestätigt, dass pauschale Urheberabgaben keine Berechtigung mehr haben, sobald das Kopieren durch technische Schutzvorkehrungen unterbunden werden kann. Harms: "Es ist auch vor diesem Hintergrund völlig unverständlich, warum die Verwertungsgesellschaften einer verbindlichen Ausstiegsklausel nun plötzlich nicht mehr zustimmen wollen." Die BITKOM-Argumentation wird durch die Europäische Union gestützt, die in ihrer Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft technischen Lösungen eindeutig Vorrang eingeräumt hat.

Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften stehen nach BITKOM-Ansicht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung. Drucker werden z.B. kaum für das private Kopieren verwendet. Die Verbraucher würden also Abgaben für eine Funktion zahlen, die sie gar nicht nutzen. Die Ausweitung der Pauschalabgabe hätte eine Verteuerung der Geräte zur Folge. Ein solcher deutscher Sonderweg würde den IT-Standort Deutschland und vor allem Arbeitsplätze im Handel gefährden. Hinzu kommt, dass die Diskussion über das zukünftige Urheberrecht nach wie vor noch vollkommen offen ist. So fordert die Musikindustrie das Verbot der Privatkopie und versieht die neu auf den Markt gebrachten CDs mit einem Kopierschutz. "Für was soll dann noch eine Abgabe auf ITK-Geräte gezahlt werden?" fragt Harms.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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