Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM zum 2. Korb Urheberrechtsgesetz / Bundesjustizministerium ermöglicht Ausweitung der Geräteabgaben / BITKOM fürchtet Preisanstieg und Händlersterben

(Berlin) - Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 09. September Eckpunkte zum so genannten "2. Korb" des neuen Urheberrechtsgesetzes vorgestellt. Diese Eckpunkte zeigen auf, wie das Urheberrecht künftig gestaltet werden soll. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt, dass die Privatkopie grundsätzlich erlaubt bleibt und die Wirtschaft gleichzeitig ermächtigt wird, Technologien zum Kopierschutz und digitalen Rechtemanagement einzusetzen. Aus BITKOM-Sicht ist dies die Voraussetzung dafür, dass Inhalteanbieter wie Verlage und die Musikindustrie neue Geschäftsmodelle zur Bewirtschaftung digitaler Güter einführen können. Gleichzeitig kritisiert BITKOM, dass Pauschalabgaben künftig auf eine Reihe neuer digitaler Geräte ausgeweitet werden können. "Wir brauchen nicht mehr, wir brauchen weniger Abgaben", kommentiert BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Außerdem kritisiert BITKOM, dass das BMJ die Abgaben grundsätzlich zwar auch auf Internet-Endgeräte ausweitet, aber keine klaren Regeln hinsichtlich der Abgabenhöhe einführen will. Nach Meinung von BITKOM kneift die Regierung in diesem Punkt und überlässt die entscheidenden Fragen den Gerichten. Harms: "Die Wirtschaft braucht klare Regeln und Planungssicherheit."

Laut BMJ sollen die neuen Abgaben in der Höhe zwar moderat sein. BITKOM fürchtet dennoch, dass die Kunden massenhaft vom stationären Handel ins Internet abwandern oder im benachbarten Ausland einkaufen. Werden die Geräte über das Internet direkt aus dem Ausland bezogen, fallen die Abgaben nicht an. Harms: "Die neuen Regelungen sind standortfeindlich."

BITKOM stellt gegenüber dem Bundesjustizministerium drei Kernforderungen:

1. Keine Abgaben auf das Internet und seine Endgeräte.
2. Keine Abgaben auf Geräte, die zwar grundsätzlich zum Kopieren geeignet, nicht aber zum Kopieren bestimmt sind.
3. Prozentuale Deckelung der übrigen Abgaben im unteren einstelligen Prozent-Bereich des Gerätepreises.

Harms: "Die Bundesregierung hat hier die einmalige Chance, ein innovationsförderndes, zukunftsorientiertes Urheberrecht zu schaffen. Diese Chance müssen wir nutzen und Deutschland fit machen für den internationalen Innovationswettbewerb."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0, Telefax: 030/27576-400

NEWS TEILEN: