Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

BKA-Gesetz: Bundesverfassungsgericht stärkt Berufsgeheimnis zum Schutz von Mandanten

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz, wonach die dort geregelten Einschränkungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses verfassungswidrig sind. Das anwaltliche Berufsgeheimnis darf nur in engen Grenzen eingeschränkt werden.

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung des Berufsgeheimnisses der Anwälte betont. Das ist gut für unseren Rechtsstaat", sagt DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. "Der Schutz des Berufsgeheimnisses ist kein Privileg der Anwälte sondern ein Recht der Mandanten", so Schellenberg. "Dieses Recht bietet den Mandanten einen unverzichtbaren Schutzraum."

Die Grundvoraussetzung der anwaltlichen Arbeit ist die Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant. "Dieses Vertrauen ist gefährdet, wenn heimliche Überwachungsmaßnahmen drohen", so der DAV-Präsident weiter. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, bei der Änderung des BKA-Gesetzes alle Anwältinnen und Anwälte von Überwachungsmaßnahmen auszunehmen. Nur so kann ein einheitliches Schutzniveau mit der Regelung des Strafprozessrechts erreicht werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit heutigem Urteil das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht beanstandet unter anderem, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nur bei Strafverteidigern absolut geschützt war. Bei anderen Anwälten ließ das Gesetz bislang im Einzelfall Ausnahmen zu. Nach Ansicht der Richter ist diese Differenzierung verfassungsrechtlich nicht tragfähig. Diesen Punkt hatte auch der DAV stets kritisiert. Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg war einer von sechs Beschwerdeführern. Schellenberg ist seit Juni 2015 Präsident des DAV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(cl)

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