Pressemitteilung | Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME)

BME veröffentlicht Mustervertrag für Cloud-Software aus Anwendersicht

(Frankfurt am Main) - Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) hat erstmals eine Rahmenvereinbarung für Software as a Service (SaaS) aus Anwendersicht veröffentlicht. Der von Mitgliedern der BME-Arbeitsgruppe "IT-Outsourcing" ausgearbeitete Mustervertrag erleichtert insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Einstieg in die Welt der cloudbasierten Softwaredienste, die in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung genommen haben. Bei vielen Großkonzernen ist es bereits bekannt, dass sich durch den Einsatz solcher Leistungen nicht nur Kosten sparen lassen, sondern gleichzeitig auch ein Mehr an Flexibilität gewonnen wird.

Die Vorteile von SaaS liegen auf der Hand: Rechner und Internetanbindungen sind auch in den kleinsten Unternehmen vorhanden, Applikationen lassen sich ohne großen Aufwand implementieren und flexible und nutzungsgerechte Ablauf- und Abrechnungsmodelle werden geboten. Unternehmen können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und so erhebliche Einsparungen realisieren. Experten rechnen deshalb damit, dass solche Angebote in den nächsten Jahren global um jährlich mehr als 20 Prozent wachsen werden.

Dabei spielen Ängste in den Köpfen der Entscheider immer noch eine große Rolle. Fragen werden nach der Sicherheit der ausgetauschten Informationen gestellt, aber auch bezüglich der schwierigen Geschäftsbeziehungen: Das Vertragsverhältnis ist oft nicht detailliert genug ausgearbeitet, um im Falle eines Problems schnell rechtliche Klarheit zu schaffen. Im Rahmen des BME-Arbeitskreises "IT-Outsourcing" ist deshalb dieser Vorschlag für eine Rahmenvereinbarung entstanden, der den Unternehmen als Richtschnur dient, an die Bedürfnisse der jeweiligen Branche und des jeweiligen Unternehmens aber noch anzupassen ist.

Teilweise weicht das Vertragsmuster vom gesetzlichen Leitbild ab, wenn es etwa zu Gunsten des Anbieters eine Haftungsbegrenzung, im Gegenzug verbindliche (vertragsstrafenbewehrte) Service Levels vorsieht. Daher sollten Anwenderunternehmen stets analysieren, ob dieses Muster die Rahmenbedingungen der konkreten Leistungsbeziehung genau wiedergibt. Gegebenenfalls müssen Vertragsklauseln angepasst oder individuell ausgehandelt werden. Gleiches gilt beispielsweise für die vorgeschlagenen Service Levels - wesentlich ist, dass diese messbar sind.

"Software as a Service” (SaaS) bezeichnet eine auf einer Cloud-Infrastruktur ausgeführte Anwendung, auf die üblicherweise über eine Internetverbindung remote zugegriffen wird. Der Nutzer kann von verschiedenen Endgeräten darauf zugreifen, ohne dass die Software dort installiert und die Server-Infrastruktur vor Ort betrieben wird. Für den Zugriff bedarf es lediglich der Installation einer Client-Software - zumeist ist schon ein Internet-Browser dafür ausreichend.

Der Mustervertrag ist unter www.bme.de/recht online abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) Sabine Ursel, Pressesprecherin Bolongarostr. 82, 65929 Frankfurt am Main Telefon: (069) 30838-100, Fax: (069) 30838-199

(sy)

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