Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

BNetzA entschied heute (4. Dezember 2006 erneut gegen TAL-Wettbewerb / BREKO-Mitglieder bleiben auf überhöhten Kosten für „letzte Meile“ sitzen

(Bonn) - Mit der heutigen (4. Dezember 2006) Entscheidung gegen eine vorzeitige Wiederaufnahme des Entgeltverfahrens zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) hat die Bundesnetzagentur nach Auffassung des Bundesverbandes Breitbandkommunikation BREKO eine weitere Chance vertan, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Anfang September hatten BREKO und 12 seiner Mitglieder – darunter Versatel, HanseNet, NetCologne und EWE TEL – einen entsprechenden Antrag auf Neufestlegung der Entgelte für die letzte Meile eingereicht. Die Begründung: Die gültige Entscheidung zu den TAL-Entgelten sei bereits von April 2004 und trage daher den jüngsten Entwicklungen im Preisgefüge nicht Rechnung. BREKO machte insbesondere die horrenden Rabatte der Telekom gegenüber Resellern wie United Internet und Freenet geltend. Die Problematik verschärfte sich im Laufe des Jahres weiter - inzwischen sind beim Weiterverkauf eines DSL-Produktes bis zu 54 % Nachlass auf den Endkundenpreis möglich. DSL 2000 schlage im Einkauf so nur noch mit 11,89 Euro zu Buche. Teilnehmernetzbetreiber zahlen mit 12,48 Euro schon mehr, ohne dass hierbei der aufwändige Betrieb des eigenen Netzes einberechnet sei (inkl. anteilige Einmalentgelte / ohne diese: 10,65 Euro). „Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um diese gravierende Schieflage im Wettbewerb auszugleichen“, forderte BREKO-Präsident Peer Knauer. BREKO hält ein monatliches Entgelt unter 10 Euro für angemessen.

BREKO wirft der Bundesnetzagentur vor, die Argumente nicht eingehend geprüft zu haben. „Es ging der Behörde offensichtlich von Anfang an nicht um die Frage, ob das Entgeltgefüge in sich konsistent ist, wie im Telekommunikationsgesetz eigentlich gefordert“, kritisiert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Vielmehr habe sich der Regulierer damit begnügt, die Klärung dieses Themas in ein anderes Verfahren zu verschieben. Die Bundesnetzagentur erwägt, die Sachlage erst in Zusammenhang mit den Entgelten für so genanntes Linesharing zu bewerten, also der Anmietung der Breitbandfrequenzen der TAL ohne Sprache. Dies hält BREKO für sachfremd, weil hierbei die Teilnehmeranschlussgebühr von den Telekom-Endkunden getragen werde und nicht in die Entgeltkalkulation Eingang finde.

BREKO prüft rechtliche Schritte gegen die heutige (4. Dezember 2006) Entscheidung. Darüber hinaus erwartet der Verband, dass im Rahmen des regulären Verfahrens der Bundesnetzagentur zu neuen TAL-Entgelten im Frühjahr die Argumente der Teilnehmernetzbetreiber doch noch Gehör finden. Begleitet wurde der TAL-Antrag BREKOs im Herbst von einem ebenfalls durch den Verband eingeleiteten Missbrauchsantrag zu den jüngsten Resaleangeboten der Telekom (DSL‑Wholesale). „Auch dieses Eisen haben wir noch im Feuer“, verrät Lüddemann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Thomas Werz, Pressesprecher Königswinterer Str. 310, 53227 Bonn Telefon: (0228) 2499970, Telefax: (0228) 2499972

(bl)

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