Pressemitteilung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

BÖLW begrüßt Schmidts Ankündigung, den Entwurf der Düngeverordnung zu überarbeiten / Neues Düngerecht muss die Ursache von Nitratüberschüssen bekämpfen / BÖLW unterstützt wirksamen Gewässerschutz

(Berlin) - Bund und Länder beraten derzeit die Neufassung der Düngeverordnung, da das Grundwasser in etlichen Regionen Deutschlands aufgrund von Intensivtierhaltung, Gülleimporten und Biogasanlagen zu stark mit Düngeresten belastet ist. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert die Ankündigung von Agrarminister Christian Schmidt, den Entwurf der Düngeverordnung zu überarbeiten:

"Der BÖLW teilt die Ziele der geplanten Verordnung. Es ist richtig, die immer stärkere Belastung der Gewässer mit Düngeresten zu begrenzen. Konsequent ist die Verordnung allerdings nur, wenn nicht nur Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung, sondern auch synthetische Stickstoffdünger in den Regelungen berücksichtigt werden.

Für den Gewässerschutz ist wenig gewonnen, wenn mit der Verordnung Betriebe belastet werden, die gar nicht die Verursacher der Nitratüberschüsse sind. Das ist aber der Fall, wenn die Ausbringung von Kompost und Festmist im Winter verboten wird, obwohl diese Art des Düngens auf gefrorenem Boden bodenschonend ist und nicht zu schädlichen Austrägen ins Grundwasser führt. Solche Auflagen würden gerade kleinere und die extensiv wirtschaftenden Betriebe belasten.

Die vorgesehenen Regelungen im Entwurf der Düngeverordnung würden auch den Bio-Anbau in Gewächshäusern faktisch unmöglich machen, obwohl davon überhaupt keine Gefahr fürs Grundwasser ausgeht. Es wäre absurd, wenn durch die Novelle der Düngeverordnung der Ökolandbau als die mit Abstand gewässerschonendste Form von Landwirtschaft belastet würde.

Die Düngeverordnung muss stattdessen vor allem in viehstarken Regionen greifen; dort liegen die Ursachen des Problems. Deshalb sollten Betriebe mit einer Viehdichte von über zwei Großvieheinheiten pro Hektar eine verpflichtende Hoftorbilanz vorweisen und eine Stickstoffüberschussabgabe leisten müssen, um die von ihnen verursachten Umweltkosten auszugleichen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) Pressestelle Marienstr. 19-20, 10117 Berlin Telefon: (030) 28482-300, Fax: (030) 28482-309

(sy)

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