Pressemitteilung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

BÖLW begrüßt verschärfte Kritik von Agrarminister Schmidt an der Revision der EU-Öko-Verordnung

(Berlin) - Minister Schmidt hat beim Treffen der EU-Agrarminister am 10.11.2014 in Brüssel seine Kritik an der Revision der EU-Öko-Verordnung verschärft. Er stützte die Forderungen einer Gruppe von sieben östlichen EU-Ländern, die eine Weiterentwicklung der bestehenden Verordnung aufbauend auf den jahrelangen Erfahrungen der Praxis fordern und darin den besten Weg zur Stärkung des Öko-Landbaus in Europa sehen.

"Es ist ein wichtiges Signal Deutschlands an die anderen EU-Staaten, dass Minister Schmidt die Untauglichkeit des vorliegenden Kommissionsvorschlags im EU-Agrarrat klar benannt hat. Wer den Öko-Landbau wirksam weiter entwickeln will, muss den vorliegenden Vorschlag zurückweisen und die bestehende Öko-Verordnung weiterentwickeln", bewertet Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, die Äußerungen des Ministers. Auch zahlreiche andere EU-Staaten äußerten deutliche Kritik an dem Kommissionsvorschlag.

Mit Blick auf das erste Treffen von Minister Schmidt und dem neuen EU-Agrarkommissar Phil Hogan am Freitag, stärkt Löwenstein dem Minister den Rücken und hofft, dass es gelingt, den Kommissar zu einem Neuanfang zu bewegen und den Kommissionsvorschlag für eine neue Öko-Verordnung, der derzeit von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten beraten wird, zurück zu ziehen.

"Minister Schmidt kann mit starkem Rückhalt aus Deutschland in das Gespräch mit dem EU-Kommissar gehen. Bundestag und Bundesrat lehnen den Kommissionsvorschlag einhellig ab", so Löwenstein. "Neben erheblichen rechtstechnischen Problemen und kontroversen Detailvorschlägen sehen wir die Abkehr von der bewährten Prozesskontrolle als besonders kritisch. Ein produktbezogener Kontrollansatz wird durch die Einführung spezieller Grenzwerte für Bio-Lebensmittel forciert."


Hintergrund

Zum zweiten Mal seit ihrem Bestehen (1992) soll die EU-Öko-Verordnung - der Rechtsrahmen für Bio-Lebensmittel - komplett überarbeitet werden. Am 25. März 2014 hat die EU-Kommission dazu einen Entwurf vorgelegt. Dieser Vorschlag wird in den nächsten zwei Jahren in den EU-Gremien weiter beraten werden. Eine große Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat bereits eine sehr kritische Haltung gegenüber einer Vielzahl von Einzelpunkten im Revisionsentwurf geäußert. Das EU-Parlament befasst sich in den nächsten Wochen mit den Kommissionsvorschlägen.

Der Bundesrat hatte Ende Mai 2014 einen Beschluss zu dem Kommissionsvorschlag gefasst. Darin wird die geplante Totalrevision abgelehnt. Der Bundesrat setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Verordnung ein. Der Bundestag hat im Oktober 2014 eine ähnliche Erklärung abgegeben.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt warnte vor negativen Auswirkungen des Revisionsentwurfs für den Ökologischen Landbau. Beim Agrar- und Fischereirat in Brüssel sagte er am 10.11.2014 (http://video.consilium.europa.eu/webcast.aspx?ticket=775-979-15101, Transkript BÖLW, Ergänzungen in Klammern vom BÖLW):

- "Die Erklärung (der sieben östlichen EU-Länder, der Visegrad-Gruppe) ist aus unserer Sicht ein wichtiges Signal und findet in den zentralen Aussagen unsere Unterstützung."

- "Aus unserer Sicht wäre eine gezielte problembezogene Weiterentwicklung der derzeitigen Rechtsvorschriften (die EU-Öko-Verordnung) der bessere Weg, um in einem angemessenen Zeitraum die tatsächlich erforderlichen Verbesserungen zu erzielen."

- "Ohne weit reichende Änderungen besonders in den zentralen Punkten ist dieser Vorschlag (der Kommissionsvorschlag zur Revision der EU-Öko-Verordnung) für uns nicht akzeptabel. Dann müsste man in der Tat überlegen, ob es nicht besser wäre, einen neuen Vorschlag vorzulegen."

Alles zur Revision finden sie hier: http://www.boelw.de/oekoverordnung0.html

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) Joyce Moewius, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 19-20, 10117 Berlin Telefon: (030) 28482-300, Fax: (030) 28482-309

(cl)

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