Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

BPI begrüßt Klage Baden-Württembergs gegen Zwangsrabatt

(Berlin) - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt, dass die baden-württembergische Landesregierung am 13. Januar eine Normenkontrollklage gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz einreicht. „Damit besteht Hoffnung, dass ein Gesetz gestoppt wird, das den pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland durch Zwangsrabatte enorme Einnahmeverluste beschert sowie die Forschung, den Pharmastandort Deutschland und tausende hochqualifizierter Arbeitsplätze gefährdet“, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Bereits in den zurückliegenden Jahren habe der Pharmastandort Deutschland nicht zuletzt durch staatliche Eingriffe erheblich an Bedeutung eingebüßt.

Ein vom BPI in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Beitragssatzsicherungsgesetz war Mitte November 2002 zu dem Schluss gekommen, dass der Gesetzentwurf für das Beitragssicherungsgesetz dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegt. Außerdem stellte das von Professor Dr. Karl Heinrich Friauf, emeritierter Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität Köln, angefertigte Gutachten klar, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für Zwangsrabatte auf Arzneimittel hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) , HGSt Robert-Koch-Platz 4 10115 Berlin Telefon: 030/279090 Telefax: 030/2790361

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