Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

BREKO-Unternehmen ziehen wegen letzter Meile vor Gericht

(Bonn) - Drei Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) reichten gestern mit anderen Anbietern eine Sammelklage beim Verwaltungsgericht Köln ein. EWETEL (Oldenburg), ISIS (Düsseldorf) und NetCologne (Köln) wenden sich damit gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) zur letzten Meile und finden damit die ungeteilte Zustimmung der BREKO-Mitglieder. Am 30. März hatte die Behörde neue Preise für die Miete der Teilnehmeranschlussleitung der Telekom festgesetzt. „Die Klage ist eine logische Konsequenz aus der kraftlosen Entscheidung des Regulierers. Er hat sich nicht getraut“, moniert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Die von der RegTP vor einem Monat beschlossene Absenkung der Preise um rd. 5 Prozent greife viel zu kurz und stelle keine wirkliche Entlastung für die Wettbewerber der Telekom dar. Von der Öffentlichkeit weitgehend nicht wahrgenommen, sei es in einzelnen Bereichen bei der Bereitstellung von Leitungen sogar zu deutlichen Preiserhöhungen gekommen.

Gleichzeitig erwartet Lüddemann im Sinne der Rechtssicherheit eine zügigere Bearbeitung durch das Gericht als im letzten Fall. Die Klage aus dem Frühjahr 1999 zum damaligen Beschluss der Regulierungsbehörde zur Teilnehmeranschlussleitung wartet immer noch auf ihre Entscheidung; im wesentlichen deshalb, weil bis heute noch nicht einmal die notwendigen Geschäftsunterlagen der Telekom zur Verfügung stehen. Lüddemann: „Hier ist das Bundeswirtschaftsministerium gefordert. Es hat die Pflicht, die Einsichtnahme zu ermöglichen.“ Die Ankündigung der Telekom, ihrerseits mit einer Klage vor Gericht zu ziehen, natürlich mit entgegengesetztem Ziel, quittiert Lüddemann mit Gelassenheit: „Die Gerichte werden nicht regulieren, sondern Recht sprechen.“

BREKO hatte im Vorfeld der Regulierungsentscheidung durch ein wissenschaftliches Gutachten die maximale Höhe der Teilnehmeranschlussmiete auf 17,80 DM taxieren lassen. Die Differenz zum genehmigten Entgelt von 24,40 DM sei um so verwunderlicher, als BREKO und Reg TP mit demselben wissenschaftlichen Modell des WIK gerechnet hätten. Entscheidender als die monatliche Belastung sei allerdings jene durch die Einmalentgelte bei Anschlussbereitstellung und -kündigung. Hier entschied die Reg TP, dass bei Bereitstellung wenigstens 181 DM statt wie bisher mindestens 192 DM und bei Kündigung 74 DM statt 108 DM gezahlt werden müssen. Lüddemann: „Auch bei den Einmalentgelten gibt es also keine wirkliche Entlastung unserer Mitglieder. Es wird sich für viele weiterhin nicht lohnen, Privatkunden anzuschließen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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