Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

BREKO begrüßt Anordnungsantrag von NetCologne

(Bonn) - Das BREKO-Mitgliedsunternehmen NetCologne GmbH (Köln) hat am 10. Oktober 2001 einen Antrag auf Anordnung der Zusammenschaltung der Netze auf Basis eines entfernungsabhängigen Regimes bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gestellt. Die überwiegende Zahl der Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (BREKO) befürwortet eine Fortführung des etablierten, entfernungsabhängigen Interconnectionregimes. Ziel des Antrages ist es, durch die Fortgeltung des etablierten Systems Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhalten. Denn es zeichnet sich ab, dass die Reg TP im Wesentlichen einer Entscheidung aus dem Jahr 2000 (sogenannte Arcor-Entscheidung) folgen wolle, die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster aufgehoben wurde.

BREKO befürchtet, dass das OVG in diesem Fall auch die Entscheidung aufheben werde. Dadurch würde eine neuerliche Rechtsunsicherheit für die Unternehmen bestehen. "In dieser Situation ist es den Unternehmen nicht zumutbar, in eine Umstellung auf ein netzelementebasiertes Tarifierungssystem (EBC) zu investieren, dessen konkrete Ausgestaltung ungewiss ist. Hinzu kommt, dass EBC heute schon ein Auslaufmodell ist. Wie BREKO-Mitgliedsunternehmen erfahren haben, ist bereits die Umstellung auf ein IP-basiertes Tarifierungssystem in der Vorbereitung", erklärt Rainer Lüddemann, BREKO-Geschäftsführer.

Der Bereich Interconnectiongebühren ist einer der wenigen, wo die Deutsche Telekom AG (DTAG) gegenüber den Wettbewerbern nicht nur als Anbieter, sondern auch als Nachfrager auftritt. Gerade Teilnehmernetzbetreiber (TNB) erwirtschaften mit Interconnection-Leistungen einen großen Teil ihrer Erlöse. "Diese Erlöse sind wichtig, weil sie u.a. zur Finanzierung des Ausbaus der alternativen Qualitätsnetze verwendet werden. Der Aufbau alternativer Netzinfrastruktur stärkt die Regionen. Hiervon profitieren Verbraucher und Wirtschaft", so Lüddemann.

Die Beibehaltung des entfernungsabhängigen Modells garantiert, dass für die gleiche Transportleistung von Carriern zwischen zwei Orten wechselseitig das gleiche Entgelt bezahlt wird (Reziprozität). Bei anderen bislang am Markt diskutierten Modellen auf Basis von EBC ist dies nicht gewährleistet. "Eine weitere Absenkung der Tarife im City-/Lokal-Bereich und eine fehlende, deutliche Spreizung zwischen den beiden untersten Tarifstufen, wie dies die uns bislang präsentierten Modelle offerieren, demotiviert Unternehmen, weiter in eigene Infrastruktur zu investieren.

Unabhängig vom System der Netzzusammenschaltung darf es nicht zu einer Entwertung der Infrastrukturinvestitionen kommen. Ins Bodenlose fallende Tarife gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Teilnehmernetzbetreiber", argumentiert der Verbandsgeschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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