Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

BStBK-Präsident Vinken: „Mängel im Steuertarif müssen beseitigt werden“

(Berlin) - Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Dr. Horst Vinken fordert eine Steuertarifreform, die die Mängel im Steuertarif beseitigt. „Die Politik muss die Herausforderung annehmen und belastbare Gesamtkonzepte für eine Steuertarifreform in der nächsten Legislaturperiode vorlegen. Die notwendigen Korrekturen am Tarif und die gleichfalls erforderliche Haushaltskonsolidierung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, sagte Vinken auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS, der heute (19. Mai 2008) mit rund 1.200 Teilnehmern in Berlin begonnen hat.

Nach der jüngsten Steuerschätzung wird das Steueraufkommen bis 2012 um mehr als 90 Mrd. Euro steigen. Das schafft nach den Worten des BStBK-Präsidenten einen gewissen Raum für die Reform. Keinesfalls dürften Steuersenkungen durch umfangreiche Gegenfinanzierungsmaßnahmen erkauft werden. Auf dem Prüfstand gestellt werden sollten sowohl die Progressionsstufen als auch der Grundfreibetrag, so Vinken.

Derzeit steigt zum einen im unteren Tarifbereich die Belastung bei jedem zusätzlichen Euro überproportional an. Vor allem Steuerpflichtige mit kleinem und mittlerem Einkommen sind von der „kalten Progression“ betroffen. Denn Einkommenszuwächse werden ohne Berücksichtigung der Inflation besteuert. Zum anderen wachsen immer mehr Menschen mit ihrem Einkommen in die Spitzenbelastung hinein. Schon wer das 1,4-fache des Durchschnittsverdienstes bekommt, zahlt heute den Spitzensteuersatz. Der Grundfreibetrag muss wegen der anstehenden Überprüfung des Existenzminimums ohnehin angehoben werden. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, dass existenznotwendige Ausgaben für Krankenversicherung berücksichtigt werden müssen. „Es darf kein Stückwerk und keine Schnellschüsse geben, sondern ein Gesamtkonzept, das alle Entlastungsmomente, aber auch deren Finanzierung und damit verbundene Belastungen für die Steuerzahler transparent macht“, sagte Vinken.

Erbschaftsteuerreform: Unsicherheit belastet Unternehmen

Besorgt äußerte sich der BStBK-Präsident angesichts der sich hinziehenden Verhandlungen über die Erbschaftsteuerreform. „Es ist hinlänglich bekannt, dass der Entwurf korrigiert werden muss, z. B. bei den Fristen und bei der Unternehmensbewertung. Jetzt müssen praktikable Lösungen her“, so Vinken. Es sei eine große Belastung für Unternehmen und ihre Berater, dass bei anstehenden Übertragungen von Betriebsvermögen derzeit nicht entschieden werden könnte, ob nach altem oder neuem Recht übertragen werden soll. Da bei Schenkungen kein Wahlrecht vorgesehen sei, müssten mindestens zwei Monate Zeit zwischen der Verabschiedung der Reform und deren Inkrafttreten vergehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Pressestelle Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

(el)

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