Pressemitteilung | Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS)

BUGLAS: FTTB/H-Ausbau bei Vectoring II-Regulierung nicht außen vor lassen - Nachbesserungen des Entwurfs unabdingbar / Glasfaserverband sieht Infrastrukturwettbewerb in Deutschland gefährdet

(Köln) - Der Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur zum Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler bedarf nach Auffassung des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS) erheblicher Nachbesserungen. Die vorliegende Fassung lässt nicht nur den aus Sicht aller Experten einzig nachhaltigen Glasfaserausbau bis in die Gebäude bzw. Haushalte unberücksichtigt. Sie gefährdet darüber hinaus auch in hohem Maße den Wettbewerb infrastrukturausbauender Unternehmen, der sich in den vergangenen Jahren als der Treiber der stetigen Verbesserung von Bürgern und Unternehmen mit hohen Bandbreiten erwiesen hat. Die zuständige Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur erarbeitet derzeit anhand der eingegangenen Stellungnahmen die finale Fassung der Regulierungsverfügung. Heute befasst sich der Beirat der Regulierers mit dem aktuellen Beratungsstand.

"Der vorliegende Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur birgt nach unserer Auffassung erhebliche Gefahren für den nachhaltigen Netzausbau mit FTTB/H-Netzen und den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt insgesamt", so BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. Denn damit könnte die Telekom ihren Wettbewerbern künftig den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung innerhalb der Nahbereiche der Hauptverteiler zur Einspeisung von VDSL-Signalen grundsätzlich verweigern beziehungsweise kündigen. Wettbewerber hingegen können die Zugangsverweigerung durch die Telekom nur dann abwenden, wenn sie mehr als fünfzig Prozent der Kabelverzweiger im Anschlussbereich des jeweiligen Hauptverteilers mit DSL-Technik und dort außerdem mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom. "Diese Hürden gelten indes nur für die Wettbewerber, nicht jedoch für die Telekom und bedeuten damit eine drastische Schlechterstellung der Wettbewerber gegenüber dem Incumbent", führt Heer aus. Nach der vorgesehenen Regelung wäre die Telekom sogar dann zur Kündigung des Zugangs berechtigt, wenn sie bisher selbst keinen einzigen Kabelverzweiger im jeweiligen Anschlussbereich mit DSL-Technik erschlossen hat. Ein chancengleicher Wettbewerb, wie es eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorsehe, sei damit nicht gegeben, stellt der BUGLAS-Geschäftsführer fest.

Verwundert zeigt sich der Glasfaserverband zudem darüber, dass zur Ermittlung der Ausbaumehrheit auf den Stichtag 23. November 2015 abgestellt wird: "Hierdurch werden die sich de facto im Wandel befindlichen Wettbewerbsverhältnisse zementiert. Erschwerend kommt hinzu, dass auch bereits fest geplante Ausbauvorhaben der Wettbewerber unberücksichtigt gelassen werden", so der BUGLAS-Geschäftsführer. "Gerade die verbindlichen Eintragungen von Wettbewerbern in der Vectoring-Liste müssen unseres Erachtens in jedem Fall berücksichtigt werden, da ansonsten der Infrastrukturwettbewerb de facto ausgebremst wird."

Bislang völlig außen vor bleiben bei der Erschließung der Nahbereiche der bereits erfolgte und der für die Zukunft schon zugesagte FTTB/H-Ausbau, also die Glasfaserverlegung mindestens bis in die Gebäude. Heer pocht auf eine zwingende Berücksichtigung: "Diese Technologie ist der Vectoringtechnologie in jeder Hinsicht überlegen und allein langfristig zukunftsfähig. Durch den Einsatz von Vectoring würde dem Betrieb und erst recht dem weiteren Ausbau von FTTB/H-Netzen die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Der Überbau der leistungsfähigeren durch die weniger leistungsfähige Technologie ist auch unter dem Aspekt unsinnig, als FTTB/H-Betreiber regelmäßig diskriminierungsfreien und marktverhandelten Open Access auf ihren Netzen anbieten. Mit dem Einsatz von Vectoring in FTTB/H-Gebieten würden daher nicht nur im Vertrauen auf das bisher geltende Regulierungsregime getätigte Investitionen entwertet, sondern auch die Regulierungsgrundsätze eines nachhaltigen Netzausbaus und der Förderung von Investitionen in innovative Technologien gemäß TKG schwer beeinträchtigt." Der BUGLAS schlägt stattdessen vor, dass in Anschlussbereichen, in denen bereits ein nachhaltiger Ausbau erfolgt ist, das entsprechende ausbauende Unternehmen bei Abgabe einer entsprechenden Investitionszusage das Recht erhält, den Nahbereich selbst mit Vectoring oder einer höherwertigen Anschlusstechnologie zu erschließen und somit verbleibende Versorgungslücken selbst zu schließen. Dadurch ließe sich die Entwertung der erfolgten Investitionen jedenfalls reduzieren, ohne den Netzausbau zu behindern.

"Wie auch immer die Entscheidung der Bundesnetzagentur ausfällt - die Argumentation der Telekom, ohne die Exklusivität des Ausbaus könne sie die vorgelegte Investitionszusage aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufrechterhalten, weisen wir zurück" stellt Heer klar. "Aus der freiwilligen Investitionszusage lässt sich kein Anspruch darauf ableiten, dass ihr Vorhaben durch den Regulierer zu Lasten der Wettbewerber wirtschaftlich abgesichert wird." Der BUGLAS-Geschäftsführer fordert abschließend: "Uns ist ein faires Verfahren wichtig und die Sicherung eines chancengleichen, zukunftsfähigen Wettbewerbs für einen effizienten und nachhaltigen Breitbandausbau. Dazu bedarf es allerdings noch erheblicher Veränderungen in der Regulierungsverfügung."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V (BUGLAS) Wolfgang Heer, Geschäftsführer Bahnhofstr. 11, 51143 Köln Telefon: (02203) 20210-0, Fax: (02203) 20210-88

(dw)

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