Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

BVD hilft bei der Erläuterung der Renteninformation

(Berlin) - Der Europaverband der Selbständigen, Bundesverband Deutschland-BVD, bietet allen Selbständigen an, ihnen bei der Erläuterung der Renteninformationen zu helfen.

Im Mai 2001 hatte der Bundestag das Altersvermögensgesetz beschlossen. Unter anderem ist darin die Verpflichtung enthalten, die Versicherten über ihre Rentenanwartschaft zu informieren. In den nächsten Tagen, Wochen und Monaten erhalten die Rentenversicherten von ihren Rentenversicherungsträgern einen Bescheid über ihren persönlichen Rentenversicherungsverlauf. Die Übermittlung der Bescheide ist zeitlich gestaffelt. Zuerst werden alle über 27 Jahre alten Versicherten, die mehr als 5 Jahre Beitrag bezahlt haben, einen Informationsbescheid erhalten. Die Altersgrenze liegt hierbei bei 45 Jahren, alle übrigen Versicherten erhalten in der 2. und 3. Stufe ihren Rentenbescheid. Dieser beinhaltet u.a. die Grundlage der Rentenberechnung, die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente mit Endalter 65 bzw. eine Übersicht über alle Beiträge, die bisher auf das Rentenkonto eingezahlt wurden. Auch alle Zeiten, die für die Ermittlung der Rente von Bedeutung sind, werden aufgeführt.

Der Präsident des BVD, Karl PHILIPPI: "Wir sind sicher, dass viele Selbständige mit den Angaben überfordert sind. Wir bieten allen Betroffenen an, sich die Angaben durch unsere Fachleute erläutern zu lassen. Jeder Selbständige kann diesen Service des Verbandes annehmen".

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland -CEDI- (BVD) Hüttenbergstr. 38-40 66538 Neunkirchen Telefon: 06826/1470 Telefax: 06826/50904

NEWS TEILEN: