Pressemitteilung |

BVDW fordert europäische Einigung in Sachen Patentierung von Software

(Düsseldorf) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. setzt sich für eine Einigung im Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen ein. Die Richtlinie, die in der kommenden Woche zur Abstimmung stehen soll, weist nach Auffassung des BVDW in die richtige Richtung. Bereits am 18. Mai 2004 hatte sich der Rat mit Unterstützung der Bundesregierung auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt. Die Position des Rates verdient laut BVDW die notwendige Unterstützung, um den betroffenen Unternehmen die dringend erforderliche Rechtssicherheit zu geben.

Rudi Gallist, Vizepräsident des BVDW: "Es wäre fatal und schädlich für den IT-Standort Europa, wenn die Ratsposition jetzt wieder nicht beschlossen wird. Die Unterstützung der Bundesregierung für die Ratsposition war und ist richtig. Die Softwarebranche braucht nach langen Jahren der Beratung endlich Rechtssicherheit. Eine Verhinderung der mühsam gefundenen Ratsposition wirft uns alle um Jahre zurück und schadet Investitionen in Forschung und Entwicklung." Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages daher eindringlich auf, sich für den Entwurf des EU-Rates einzusetzen.

1. Ohne Patente kein Schutz des geistigen Eigentums Patente übernehmen in unserem Wirtschaftssystem eine wichtige Aufgabe: Sie schützen geistiges Eigentum und sichern dessen Verwertung. Die in der aktuellen Diskussion vorgebrachten Argumente der Gegner einer Patentierung von computerimplementierten Erfindungen beziehen sich nur vordergründig allein auf Software. Tatsächlich betreffen sie generell die Frage der Notwendigkeit eine Patentierung. Die Softwarebranche unterscheidet sich nicht von anderen Branchen. Wird das Patentrecht allgemein akzeptiert, kann die Patentierung computerimplementierter Erfindungen keine Ausnahme bilden. Die Möglichkeit auch Eigentum an den Ergebnissen seiner Entwicklungsarbeit zu erlangen, ist dabei ein wichtiger Anreiz für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen.

2. Langjährige Rechtspraxis und kein neues Recht Die Erteilung von Patenten für computerimplementierte Erfindungen ist langjährige Rechtspraxis des Europäischen Patentamtes, verschiedener nationaler Patentämter und auch des Deutschen Patent- und Markenamtes. Der Richtlinienentwurf harmonisiert lediglich diese Rechtspraxis und schafft kein neues Recht.

3. Technikbegriff ist hinreichend bestimmt - "Trivialpatente" werden verhindert Die Erteilungspraxis des Europäischen Patentamtes und des Deutschen Patent- und Markenamtes haben gezeigt, dass der in der Ratsposition gefundene Technikbegriff in der Erteilungspraxis handhabbar ist. Die Patentämter haben eine lange Erfahrung mit der Auslegung des für eine Patentierung notwendigen "technischen Beitrags". Software alleine erfüllt die Bedingungen für diesen Beitrag nicht. Eine Patentierung von sog. Trivialerfindungen oder Geschäftsprozessen wird durch die Ratsrichtlinie wirksam verhindert.

4. Patente wichtiger Schutz für kleine und mittlere Unternehmen Patente sind gerade für kleine und mittlere Unternehmen das einzige Instrument zum Schutz ihrer eigenen Innovationen. Patente schützen diese auch vor großen bereits im Markt vertretenen Softwareanbietern. Ohne Patente fehlt kleinen und mittleren Unternehmen eine wichtige Einnahmequelle, denn neue Ideen können dann beliebig kopiert und von anderen Unternehmen umgesetzt werden. Patente sind für junge Unternehmen auch eine wichtige Vorraussetzung, um externe Finanzierungsquellen zu erschließen.

5. Keine Behinderung von Open-Source-Software Die Koexistenz von Open-Source-Software und proprietärer Software ist heute Realität. Sie wird nicht von der Patentierung computerimplementierter Erfindungen behindert. Die bisherige Marktentwicklung von Open-Source-Software ist dafür der beste Beleg. Die Ratsposition macht keinen Unterschied zwischen Open-Source-Software und proprietärer Software. Zur Gewährleistung von Chancengleichheit müssen für beide auch die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Sonder- oder Ausnahmeregelungen für Open-Source-Software darf es dabei ebenso wenig geben, wie eine Bevorzugung von proprietärer Software.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560, Telefax: 0211/60045633

NEWS TEILEN: