Pressemitteilung |

BVDW kritisiert Ausweitung des Verbandsklagerechts auf datenschutzrechtliche Vorschriften

(Düsseldorf) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., die Interessenvertretung der Unternehmen der Digitalen Wirtschaft, kritisiert die gestern (4. Februar 2015) vom Bundeskabinett verabschiedete Ausweitung des Verbandsklagerechts auf datenschutzrechtliche Vorschriften. Der jetzt gefundene Koalitions-Kompromiss erzeugt nicht mehr Datenschutz, sondern schwächt ein funktionierendes Kontrollsystem mit unabhängigen Aufsichtsbehörden. Zudem steht die Lösung im Widerspruch zum kommenden europäischen Datenschutzrecht.

Die gestern vom Bundeskabinett verabschiedete Fassung eines Verbandsklagerechts übergeht nach wie vor die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit dieser Regulierung, die auch nach dem jetzigen Beschluss mit einem klaren Nein zu beantworten ist, da es bereits heute ein funktionierendes Kontrollsystem mit unabhängigen Aufsichtsbehörden gibt. Indem Verbänden jetzt ein eigenes Klagerecht eingeräumt wird, entsteht das Gegenteil von Rechtssicherheit für Unternehmen: Die Eröffnung eines zusätzlichen Klageweges vor den Zivilgerichten wird zu einer konkurrierenden gerichtlichen Kontrolle führen und im Ergebnis zu fehlender Transparenz für Unternehmen.

Auch wenn der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes nun auf die Fälle beschränkt werden soll, in denen die Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen, bleibt auch in der jetzigen Fassung das grundsätzliche Manko, dass das Gesetz über das zukünftige europäische Datenschutzrecht hinausgeht. Dieses kennt nämlich nur ein Verbandsklagerecht, wenn der Verbraucher vorher sein Klagerecht an den Verband abgetreten hat und dieser es für den Verbraucher wahrnimmt. Im Zweifel wird die jetzt gefundene Lösung daher nur so lange Bestand haben, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt.

BVDW-Präsident Matthias Ehrlich kommentiert: "Der gestern gefundene Kompromiss zum Verbandsklagerecht ist ein völlig überflüssiger Bürokratisierungsakt, der Aufgaben der etablierten Datenschutzaufsicht unnötig doppelt und für die Unternehmen der Digitalen Wirtschaft keinen Deut mehr Rechtssicherheit bringt. Dafür hat er aufgrund mangelnder Konformität zur EU-Datenschutzgrundverordnung bereits jetzt ein absehbares Verfallsdatum - für die Digitale Wirtschaft wären dringendere Dinge zu regeln als diese politische Fehlleistung."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) Pressestelle Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf Telefon: (0211) 600456-0, Fax: (0211) 600456-33

(mk)

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