Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed-Konferenz zur Gesundheitsreform: „Qualitäts- statt Preiswettbewerb“ / Kassen bieten Unternehmen der Medizintechnologie „partnerschaftlichen Dialog an“

(Berlin) - Mehr Wettbewerb um die Qualität der medizinischen Versorgung statt einer reinen Preisfokussierung: In dieser Forderung waren sich Kassenvertreter und die Unternehmen der Medizintechnologie auf einer BVMed-Konferenz zu den Auswirkungen der Gesundheitsreform am 31. Januar 2007 in Berlin einig. „Mehr Wettbewerb um die Qualität“, forderte beispielsweise AOK-Chef Dr. Hans Jürgen Ahrens. „Billig-billig ist nicht die Ausrichtung, die wir uns leisten können“, so IKK-Chef Rolf Stuppardt. Die Kassenvertreter boten den Unternehmen eine konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung an. „Die Medizinprodukteindustrie und die Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich sind zu einem konstruktiven Dialog bereit“, griff BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt das Angebot vor rund 100 Konferenzteilnehmern auf. Hierzu gehörten auch neuartige, zuverlässige Allianzen für mehr Wettbewerb.

Größtes Problem im Hilfsmittelbereich ist, dass nur noch Vertragspartner der Krankenkasse versorgungsberechtigt sind und diese im Regelfall durch Ausschreibungen ermittelt werden sollen. IKK-Chef Stuppardt gab den Unternehmen und Leistungserbringern Entwarnung: Es sei eine Verständigung der Partner im Markt erforderlich, wann eine Ausschreibung sinnvoll ist, da eine Konkretisierung im Gesetz fehle. „Das ist eine gemeinsame Aufgabe der Partner im Hilfsmittelmarkt und muss gemeinsam in Partnerschaft definiert werden.“ Bei Hilfsmittelversorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil werden Kollektivverträge Vorrang haben. „Versicherte sind lokal orientiert und wollen wohnortnah versorgt werden – das muss berücksichtigt werden“, so Stuppardt.

Für den Klinikbereich plädierte Heinz Kölking, Präsident des Verbandes der Klinikdirektoren (VKD), das auch hier die Qualität der Versorgung im Vordergrund stehen müsse. Qualitativ hochwertige „Marken“ in der Versorgung mit Medizintechnologien – als Beispiele nannte er Hüftimplantate oder Herzschrittmacher – „müssen gemeinsam von Kliniken und MedTech-Unternehmen gebildet werden“. Eine Klinik-Einkaufsgemeinschaft, die nur den Preis drücken wolle, springe zu kurz, so der Krankenhausvertreter.

Eine kritische Bewertung der Gesundheitsreform nahm Dr. Maximilian Gaßner, Abteilungsleiter im Bayerischen Sozialministerium, vor. Als „Entschuldigung“ für die Politik müsse gesehen werden, dass das Konsensmodell „Gesundheitsfonds“ von der Wissenschaft entwickelt wurde: dem Wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums. Die Verhandlungsgruppe habe dann die „taktische Vorbelastung“ gehabt, dass bei einem Scheitern die Koalition auf dem Spiel steht. Gewollt waren eine wirtschaftlichere Versorgung und mehr Wettbewerb zwischen den Kassen. Herausgekommen seien ein reduzierter Kassenwettbewerb und eine bundesweite Gleichschaltung der Einnahmenseite, die die regional differenzierten Kostenstrukturen und Preise ignoriere. Im Hilfsmittelbereich werde die Zulassung abgelöst durch Verträge der Leistungserbringer mit den Krankenkassen. Auf Ausschreibungen könne verzichtet werden, wenn dies „nicht zweckmäßig“ sei. Der Begriff sei aber nicht definiert. Es handele sich eher um eine „Opportunitätsvorschrift“, so Dr. Gaßner. „Rechtlich wird da wenig zu machen sein.“ Ein Änderungsantrag zur Gesundheitsreform, der auch bleiben werde, sehe eine Erleichterung in Bezug auf die wohnortnahe Versorgung und individuell erstellte Hilfsmittel vor.

Wie geht man mit der Gesundheitsreform um? Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, fand darauf eine konstruktive Antwort. Zwar halten die Kassen an ihrer Fundamentalkritik am Gesetz fest, „aber das Gesetz kommt ja, und wir werden die positiven Dinge, die das Reformgesetz bietet, für unsere Versicherten nutzen.“ Ein Beispiel sei das Angebot unterschiedlicher Tarife. Das Gesetz lasse mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für Versicherte zu. Hausarzttarife oder Kostenerstattung als Wahltarif werden erleichtert, Selbstbehalttarife werden ermöglicht. Zusatztarife könne es z. B. für OTC-Produkte geben, so Ahrens. „Wahlmöglichkeiten: Das ist etwas, was die Menschen wollen!“ „Echte“ medizinische Innovationen müssten dagegen im Leistungskatalog bleiben. „Echt“ bedeutet für Ahrens: „nicht ersetzbar“. Beim Vertragswettbewerb biete das Gesetz dagegen weniger als erwartet. Das AOK-Konzept fordere hier neue Tarifspielräume, durch die mehr Wettbewerb um Qualität, um eine gute und effektive Versorgung erreicht werden könne.

Auf die neuen Regelungen zum Hilfsmittelbereich ging Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes, ein. Die Hilfsmittelversorgung sei ein besonders sensibles Thema, da es z. B. um den Ausgleich von Behinderungen gehe. In diesem Bereich werde in den letzten Jahren zu viel „vulgär-ökonomisch“ über Kosten und zu wenig über Ziele und Ergebnisse gesprochen. Im Gesundheitsreformgesetz sei zunächst positiv, dass der derzeitige Versorgungsumfang nicht eingegrenzt werde. Beim Hilfsmittelverzeichnis entfalle die materielle Überprüfung von Sicherheits- und Funktionstauglichkeitsaspekten, die bereits durch das Medizinproduktegesetz abgedeckt sind. Ein künftiges Problem bei konsumnahen Artikeln sei aber, dass billigere Produkte minderer Qualität aus dem Ausland auf den Markt strömen werden. Wichtig sei die Entwicklung von Qualitätsanforderungen an die Dienstleistung, „eine Anforderung, der wir nachkommen müssen“, so Stuppardt.

Die radikalste Änderung im Hilfsmittelbereich ist die Flexibilisierung des Vertragsrechts. Das Reformgesetz stelle klar, dass Vertragspreise neben Festbeträgen möglich seien, aber nur unterhalb des Festbetrages. Beim Wegfall des Zulassungsverfahrens gebe es eine Übergangsregulierung von zwei Jahren für zugelassene Leistungserbringer. Hinzu komme die grundsätzliche Beschränkung der Abgabeberechtigung auf Vertragspartner der Krankenkassen. Die Ausschreibungen würden punktuell zu mehr Wettbewerb und damit auch zu Marktveränderungen führen. Stuppardt: „Aber nicht alle Krankenkassen werden gleichzeitig bestimmte Hilfsmittel ausschreiben.“ Ein hohes Qualitätsniveau könne auch mit Ausschreibungen erhalten bleiben, weil die Verträge hinsichtlich der Qualität entsprechend ausgestaltet werden können.

Dr. Dominik von Stillfried, Leiter der Stabsstelle Versorgungsforschung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), stellte Änderungen und Auswirkungen der Reform auf die niedergelassenen Ärzte dar. Ein Kernelement der Reform aus vertragsärztlicher Perspektive ist die Reform der vertragsärztlichen Vergütung. Der Ansatz in den Eckpunkten mit DRG-ähnlichen Strukturen war vielversprechend, das Gesetz sehe aber wieder zahlreiche Budgetierungselemente vor. Dennoch biete die jetzige Systematik mehr Chancen als Risiken, so der KBV-Experte. „Vieles, was heute an der Vergütung kritisiert wird, kann verbessert werden. Wir werden vor allem eine stärkere Transparenz und Vereinfachung der Abrechnung im Kollektivvertrag bekommen.“ Der Zeitplan zur Umsetzung - bis Mitte 2008 – sei allerdings sehr eng. Klar sei, dass sich die Wettbewerbsbedingungen für Vertragsärzte und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) dramatisch ändern: vom „Arzt“ zum „Unternehmen“. Ärzte müssten sich schnell auf diesen Wettbewerb einstellen und besser vernetzen. Auch die KVen müssen sich auf eine neue Welt einstellen: von der Behörde zum Dienstleister.

Die Gesundheitsreform aus Sicht der Apotheker bewertete Dr. Frank Diener, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Derzeit gebe es zwei pharmapolitische „Großbaustellen“: den Fremd- und Mehrbesitz sowie die Gesundheitsreform. Diener zeigte sich überzeugt, dass oligopolistische Strukturen mit wenigen Apothekenketten bei Preis, regionaler Verteilung oder Beratung keine Verbesserung darstellen. Das Reformgesetz biete „viel Wind um fast nichts“. Im Apothekenbereich gebe es eine systemverbessernde Höchstpreisregelung. Bei den Apotheken bleibe es bei einer packungsbezogenen Festvergütung. Allerdings werde der Kassenabschlag der Apotheken von 2 auf 2,30 Euro je Packung erhöht. Diener pries die Apotheker „als preisneutrale Mittler für Kassen und Patienten“: „Wir bieten Tempo, Fläche und Qualität und nicht nur die preisgebundene Komponente!“ Das Hilfsmittelsegment sei dabei für die Apotheker durchaus wichtig. „Arzneimittel sind das Standbein, aber man braucht auch ein Spielbein, um Tore zu schießen“. Man wolle den Bereich der Hilfsmittel nicht aufgeben.

Die Finanzierungsprinzipien der GKV – ob nun Bürgerversicherung oder Kopfpauschale - haben nur bedingt Auswirkungen auf die Leistungs- und Anbieterstruktur im Klinikbereich, so Heinz Kölking, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Klinikbereich mache derzeit bereits durch die Einführung der DRGs einen erheblichen Strukturwandel durch. Als Vision der Gesundheitswirtschaft sieht Kölking die Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität. Bei der Erreichung der Ziele Qualität, Effizienz und Effektivität seien die Unternehmen der Medizintechnologie ein wichtiger Partner für die Kliniken. Die Unterstützung der Arbeitsprozesse, die Einbindung in Prozesse und die Verknüpfung mit IT seien wichtige Aufgaben für die Unternehmen, um den Kliniken zu helfen. „Nicht mehr die Leistung als einzelnes Produkt wird künftig den Mehrwert und damit den Erfolg bestimmen, sondern die Zusammenführung von heterogenen Bausteinen für die Leistungserbringung mit dem Patienten. Die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und MedTech-Unternehmen ist hier besonders wichtig“, so Kölking.

BVMed-Vorstandsmitglied Carsten Clausen, Mitglied der Geschäftsführung von Fresenius Kabi, und Frank Jüttner, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), gingen detaillierte auf die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf den Hilfsmittelbereich ein. Clausen kritisierte, dass das Reformgesetz ausgerechnet im sensiblen Hilfsmittelbereich das Patientenwahlrecht einschränke und damit das gewachsene Vertrauensverhältnis mit dem örtlichen Leistungserbringer zerstöre. Die Forderung des BVMed sei deshalb, das freie Wahlrecht des Leistungserbringers durch den Patienten zu wahren, um eine ortsnahe, qualitätsgesicherte und individuelle Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln weiterhin sicherzustellen. Ausschreibungen müssen nach dem Gesetz überall dort vorgenommen werden, wo sie „zweckmäßig“ sind. Dies sei aber ein nicht definierter Rechtsbegriff, der erst durch jahrelange Rechtsprechung geklärt werden könne. Negative Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten mit orthopädischen Hilfsmitteln beschrieb BIV-Präsident Frank Jüttner. Er begrüßte zwar die Bemühungen der Bundesregierung, Wettbewerb zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zu stärken, dieser Wettbewerb müsse aber fair sein. Ausschreibungen nach Vergaberecht zerstörten zu Gunsten einiger Großanbieter die Strukturen der mittelständischen Leistungserbringer. Sie führten dazu, dass viele Leistungserbringer vom Markt verschwinden und der gewünschte Wettbewerb auf der Anbieterseite ad absurdum geführt werde. „Monopolistisch strukturierten Krankenkassen stehen dann nur noch monopolistisch strukturierte Leistungserbringer gegenüber“, so Jüttners Befürchtung. Er forderte eine Abkehr vom reinen Preiswettbewerb und eine Hinwendung zu einem Wettbewerb um den Einsatz moderner Versorgungsformen und Innovationen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Pressestelle Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

(sh)

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