Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed-Newsletter "MedTech ambulant" informiert über Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

(Berlin) - Über Hilfsmittel zur Kompressionstherapie wie Kompressionsstrümpfe oder -verbände informiert der neue BVMed-Newsletter "MedTech ambulant". Der Newsletter gibt Tipps und Hintergründe zum Einsatz und zur Verordnung von Kompressionsstrümpfen und erläutert, wann Kompressionsverbände eingesetzt werden. Die "MedTech ambulant"-Newsletter können unter www.bvmed.de/medtech-ambulant abgerufen werden.

Kompressionsverbände und medizinische Kompressionsstrümpfe werden bei venös und lymphatisch bedingten Beschwerden und Krankheitsbildern zur Therapie und Prophylaxe eingesetzt. Bei akuten Krankheitsbildern sowie bei ausgeprägter Schwellung empfiehlt es sich, die Kompression initial mit Verbänden durchzuführen. Bei der chronisch venösen Insuffizienz wird der Kompressionsverband vorwiegend am Unterschenkel angelegt, da hier die Auswirkung der Insuffizienz am größten ist.

Medizinische Kompressionsstrümpfe sind als Hilfsmittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig. Sie sind in der Produktgruppe 17 "Kompressionstherapie" des Hilfsmittelverzeichnisses aufgeführt. Die Strumpfart und Stärke des erforderlichen Andruckes (Kompressionsklasse) sind abhängig von der Diagnose, der Lokalisation der Abflussstörung und dem klinischen Befund. Dem Patienten steht aus hygienischen Gründen bei der Erstverordnung ein zweites Paar zum Wechseln zu. In der Folgeversorgung dürfen Kompressionsstrümpfe immer nur in einfacher Stückzahl bzw. paarweise verordnet werden. In der Regel erfolgt eine Neuverordnung halbjährlich. Die Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen und anderen Hilfsmitteln ist für den Arzt nicht richtgrößenrelevant.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Pressestelle Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(sy)

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