Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed legt "Mustervertragselemente" neu auf Checklisten für Medizinprodukte-Hersteller

(Berlin) - Der BVMed hat den Leitfaden "Mustervertragselemente - Checklisten zur Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse 'Hersteller - Produzent' und 'Hersteller - Bevollmächtigter'" aus der Informationsreihe "Medizinprodukterecht" neu aufgelegt. Die Broschüre enthält praxisgerechte rechtliche Hilfestellungen für Verträge von Herstellern von Medizinprodukten mit ihren Zulieferern bzw. Produzenten und Bevollmächtigten.

Anhand der Checklisten und Mustervertragselemente können Medizinprodukte-Unternehmen überprüfen, ob alle wesentlichen rechtlichen Elemente der Vertragsbeziehungen zu ihren Zulieferern ausreichend berücksichtigt wurden. Behandelt werden unter anderem Produktspezifikationen, die Klassifizierung der Produkte, das Qualitätsmanagementsystem (QM-System), die technische Dokumentation, die Qualitätsaudits, die Meldung von Vorkommnissen und die Anzeige- und Meldepflichten an Behörden.

Der Leitfaden gehört zur elfteiligen BVMed-Informationsreihe "Medizinprodukterecht" und kann einzeln oder im Set mit anderen Leitfäden bestellt werden. Mehr Informationen und Bestellung unter:
www.bvmed.de/inforeihe-mp-recht
(http://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/broschueren-medizinprodukterecht/inforeihe-mp-recht).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Pressestelle Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(sy)

NEWS TEILEN: