Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed veröffentlicht Leitfaden zur MedTech-Sachkostenfinanzierung im Krankenhaus DRG-Katalog 2017

(Berlin) - Der BVMed informiert mit einem Leitfaden und einem Sonder-Newsletter über die Sachkostenfinanzierung im deutschen Fallpauschalen-DRG-System 2017. Darin werden die Vergütungsregelungen für Medizintechnologien im Krankenhaus im Rahmen der Umsetzung des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) dargestellt und die wichtigsten Fragen für die Medizinprodukte-Unternehmen im Krankenhausmarkt beantwortet. Die Inhalte des Leitfadens sollen dazu beitragen, Unsicherheiten und Missverständnisse im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann unter www.bvmed.de/sachkostenfinanzierung (https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/bvmed-newsletter/bvmed-newsletter-04-17/sachkostenfinanzierung) heruntergeladen werden. Den Newsletter gibt es unter www.bvmed.de/innovations-newsletter (https://www.bvmed.de/download/nl-fortschritt-erleben-sachkostenfinanzierung-2017-02).

Seit dem Jahr 2004 erstellt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den Katalog für eine Vergütung der Behandlungsleistungen im Krankenhaus auf der Basis von Behandlungsfallpauschalen, sogenannten DRGs und Zusatzentgelten. Mit dem KHSG hat der Gesetzgeber zum ersten Mal den Grundsatz der datenbasierten Kalkulation und Bewertung der Fallpauschalen im deutschen DRG-System verlassen. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise eine Abwertung sachkostenintensiver Prozeduren. Eine sachgerechte Abbildung von Medizintechnologien ist damit nicht mehr gegeben.

Die Selbstverwaltungspartner haben sich unter anderem darauf verständigt, für die Leistungsbereiche der Wirbelsäuleneingriffe und Operationen am Hüftgelenk Absenkungen der Bewertungen bis zu 6 Prozent vorzunehmen. Damit gehen erhebliche Erlösverluste einher. "Diese Eingriffe in das DRG-System werden negative Folgen für die Qualität der Patientenversorgung mit sich bringen und konterkarieren den Anspruch, eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Medizintechnologien sicherzustellen", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Der Gesetzgeber hatte wirtschaftlich begründete Fallzahlsteigerungen unterstellt, die nicht nur auf medizinischer Notwendigkeit beruhen. Dagegen belegt das "Weißbuch Gelenkersatz" mit einer Analyse der Entwicklung der Eingriffszahlen und der Indikationsstellung, dass in Deutschland keineswegs zu viel operiert wird. Diese Ergebnisse werden durch eine Untersuchung des Universitätsklinikums Münster bestätigt. Es ergibt sich kein Hinweis auf einen "systematischen" Fehlanreiz durch das G-DRG-System, der zu einem relevanten Anteil an ökonomisch-determinierten Fallzahlausweitungen geführt hätte.

Durch das KHSG wird zudem der bisherige Mehrleistungsabschlag ab dem Budgetverhandlungsjahr 2017 durch einen neuen Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ersetzt. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene zu verlagern. Medizinprodukte sind im Krankenhaus überwiegend variable Kosten. Die Abwertung durch den FDA betrifft nicht den variablen Kostenanteil. Erforderlich ist eine genaue Analyse der tatsächlich betroffenen DRGs. Hierbei sollte der Fixkostenanteil für ein sachgerechtes und faires Verhandlungsergebnis ermittelt werden. Kostenträgerrechnungen und Prozesskostenanalysen sind dabei eine gute Unterstützung, informiert der BVMed.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(cl)

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