Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

BVMed zur elektronischen Gesundheitskarte: „Teilnahme für Homecare-Bereich umgehend sicherstellen, um Benachteiligungen zu verhindern“

(Berlin) - „Für die Homecare-Unternehmen muss nun zwingend die Teilnahmemöglichkeit an der Patientenversorgung mittels elektronischer Gesundheitskarte gewährleistet werden - und zwar bevor es zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Rezeptfunktionen der eCard kommt“. Diese Forderung erhebt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, mit Blick auf die sonst drohende Wettbewerbsverzerrung zwischen den bereits beteiligten Apothekern und den derzeit ausgeschlossenen Homecare-Unternehmen.

Hintergrund des BVMed-Vorstoßes ist, dass Apotheken und Homecare-Unternehmen im direkten Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, denn auch Apotheken sind berechtigt, Verband- und Hilfsmittel sowie enterale Ernährung an den Patienten abzugeben. Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse daher verhindert werden, dass die Apotheken bereits an die elektronische Gesundheitskarte angebunden sind, während den sonstigen Leistungserbringern, wie beispielsweise den Homecare-Unternehmen, der Zugang noch nicht möglich ist, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt: „Nur mit einer frühzeitigeren Einbindung der Homecare-Unternehmen können Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Leistungserbringergruppen verhindert werden.“

Die Mitgliedsunternehmen des BVMed beteiligen sich seit längerem aktiv an der Konzeption zur Umsetzung der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Ziel muss es aus Sicht des BVMed sein, alle bisherigen analogen Strukturen des Gesundheitswesens in der elektronischen Form abbilden zu können. „Eine flächendeckende Einführung darf erst erfolgen, wenn diese zentrale Zielsetzung erfüllt ist. Für den Bereich der Homecare-Versorgung steckt dieser Prozess aber noch in den Kinderschuhen“, so der BVMed.

Das Ziel von Homecare ist, Patienten eine ambulante Therapie mit beratungsintensiven Hilfsmitteln und den dazugehörigen Dienstleistungen im häuslichen Bereich zu ermöglichen. Schmitt: „Dazu ist der Zugriff der Leistungserbringer auf das elektronische Rezept im Rahmen der ambulanten Versorgung der Patienten mit enteraler Ernährung sowie Hilfs- und Verbandmitteln unerlässlich.“

Nach den derzeitigen Planungen sollen die Vertragsärzte ab dem 2. Quartal 2008 mit Kartenterminals ausgestattet werden, die sowohl die heutige Krankenversichertenkarte als auch die elektronische Gesundheitskarte verarbeiten und auch zukünftige Online-Anwendungen der Gesundheitskarte unterstützen können. Anschließend soll dann die Ausgabe der neuen Gesundheitskarten an die Versicherten erfolgen. Derzeit haben in den Testregionen Trier, Flensburg und Löbau-Zittau die Feldtests begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt der Testphase ist die Verordnung mittels elektronischen Rezepts auf apothekenpflichtige Arzneimittel begrenzt.

Das SGB V sieht die Verordnung von enteraler Ernährung, Verbandmitteln bzw. von Hilfsmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung vor. Die Abrechnung der ärztlichen Verordnung für Hilfs- und Verbandmittel ist die Grundlage der Tätigkeit der Homecare-Unternehmen als „sonstige Leistungserbringer“. Die Teilnahme von Homecare-Anbietern an elektronischen Verordnungen muss daher von Beginn an gewährleistet sein. Die tatsächlichen Abläufe der Homecare-Versorgung folgen jedoch anderen Regeln als die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch die Apotheke. Es gilt daher, die Prozesse der Homecare-Unternehmen genauestens zu analysieren, um auch in der zukünftigen elektronischen Welt einen reibungslosen Versorgungsablauf der Patienten gewährleisten zu können, so der BVMed abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

(el)

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