Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

BVR wertet europäische Richtlinie zu Basel II als ausgewogenen Kompromiss

(Berlin) - Als ausgewogenen Kompromiss bezeichnet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die heute vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU (Ecofin) verabschiedete Richtlinie zur Umsetzung der neuen Baseler Eigenmittelregeln „Basel II“ in Europa. Durch den Schulterschluss von Politik, Aufsicht, Mittelstand und Kreditwirtschaft sei es gelungen, die berechtigten Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland erfolgreich in die Richtliniengestaltung einzubringen und so Nachteile für den Mittelstand zu verhindern. BVR-Präsident Dr. Christopher Pleister würdigte hier insbesondere das aufgeschlossene und konstruktive Verhalten des Europäischen Parlaments im Rahmen der Konsultation der Marktteilnehmer.

„Das vorliegende Regelwerk trägt den unterschiedlichen Strukturen der europäischen Bankengruppen Rechnung, sorgt aber auch für eine Gleichbehandlung bei gleichen Sachverhalten“, so Pleister. So habe man mit der Ausgestaltung des Standardansatzes, der insbesondere für kleine Institute attraktiv sei, der Aufnahme einer Regelung zur Nullgewichtung gruppeninterner Kredite auch für Verbünde und der bereits auf Baseler Ebene erzielten Sonderbehandlung von Krediten bis zu 1 Million Euro im Retailportfolio aus Sicht der Genossenschaftsbanken angemessene Lösungen für zentrale Probleme der Richtlinie erzielt.

Das heutige Ergebnis unterstreiche, so Pleister, auch die Stärke des europäischen Gesetzgebungsprozesses, der von Beginn an transparent gestaltet und von Kommission, Rat und dem Europäischen Parlament zügig vorangetrieben worden sei. Die europäischen Banken verfügten nun über ausreichend Spielraum, sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einzustellen.

Umsetzung in deutsches Recht mit Augenmaß
Mit Blick auf die nun anstehende Umsetzung von Basel II in nationales Recht fordert Pleister: „Die Ermessensspielräume, die dem nationalen Gesetzgeber zur Konkretisierung von Basel II zur Verfügung stehen, gilt es jetzt mit Augenmaß auszufüllen. Der Gesetzgeber muss die Größe und Bedeutung der Institute berücksichtigen und Bürokratie und Übererfüllung vermeiden. Dazu bedarf es eines konstruktiven Dialogs aller Beteiligen.“

Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

NEWS TEILEN: