Pressemitteilung | Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen e.V.

BVUK-Vorstand fordert: Sozialversicherungsfreiheit in der betrieblichen Altersversorgung über 2008 hinaus erhalten

(Würzburg) - "Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zur Entgeltumwandlung muss über das Jahr 2008 hinaus für die betriebliche Altersversorgung erhalten werden." Das fordert Wolfgang Fränznick, Vorstand des Verbandes der BVUK. Betriebliche Versorgungswerke e.V, Würzburg. Der Gesetzgeber habe mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) die Notwendigkeit der betrieblichen Altersversorgung anerkannt. Deshalb seien im Rahmen des AVmG verschiedene Maßnahmen, wie der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg und neue Förderwege, wie der § 3 Nr. 63 EStG, auf den Weg gebracht worden. "Der Gesetzgeber konterkariert seine eigene Förderidee, wenn er zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme ab dem Jahre 2009 einen Förderweg wirtschaftlich entwertet, indem die Sozialversicherungsfreiheit wegfällt", so Fränznick.

Darüber hinaus zweifelt der Verband die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Wegfalls der Sozialversicherungsfreiheit für Entgeltumwandlungsbeträge an, wenn sie gleichzeitig für zusätzliche Arbeitgeberleistungen erhalten bleibt. Wenn auf Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen noch einmal Sozialversicherungsbeiträge entrichtet und in die erste Säule der Altersversorgung - die gesetzliche Rentenversicherung – abgeführt würden, sei dies ein "Beitrag auf den Beitrag" innerhalb des Altersversorgungssystems. "Die erste Säule wird dann teilweise durch die zweite Säule mitfinanziert, obwohl beide Einrichtungen eigenständig nebeneinander stehen sollten", betont Fränznick.

Der Verband erwartet, dass die Regierung auch den bisher gültigen Grundsatz im Sozialversicherungsrecht beachtet, dass nicht sozialversicherungspflichtig ist, was nicht versteuert werden muss.

Schließlich fordert Fränznick die Regierung auf, auch wirtschaftliche Argumente zu berücksichtigen: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen durch die Sozialversicherungsfreiheit Lohnnebenkosten und gewinnen dadurch mehr Spielraum für eine Erhöhung der betrieblichen Altersversorgung. Dies sollte im Sinne des Gesetzgebers sein", argumentiert Fränznick.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der BVUK, Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen der deutschen Wirtschaft e.V. Waltherstr. 9, 97074 Würzburg Telefon: 0931/88065710, Telefax: 0931/88065715

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