Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

BWV-Präsident Hartelt begrüßt Ausnahmeregelung zur Nutzung von Bracheflächen

(Mainz) - Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Eberhard Hartelt, hat den Beschluss des Bundesrates vom 10. Juli 2015 zur Ausnahmeregelung in Bezug auf eine kurzfristige Futternutzung von brachliegenden Flächen in Regionen mit extremer Trockenheit begrüßt. Damit sei eine wichtige Forderung des Bauernverbandes aufgegriffen worden.

BWV-Präsident Hartelt hat die rheinland-pfälzische Ministerin Ulrike Höfken in dieser Frage angeschrieben und gefordert, einen entsprechenden Antrag im Bundesrat zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung zu unterstützen, da die extreme Trockenheit der vergangenen Monate zur Futterknappheit in den Betrieben geführt hat. Mit der Änderung der oben genannten Verordnung können landwirtschaftliche Betriebe ihre im Umweltinteresse genutzten Bracheflächen künftig ab dem 1. Juli eines Jahres zur Beweidung mit Tieren und zur Schnittnutzung für Futterzwecke nutzen, sofern ihnen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie zum Beispiel extremer Trockenheit, nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht. Die Bundesländer müssen in diesem Fall die entsprechenden Gebiete festlegen.

BWV-Präsident Hartelt forderte nun eine schnelle Umsetzung des Bundesratsbeschlusses, so dass die Änderung noch Mitte Juli in Kraft treten kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

(sy)

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