Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

BWV: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "erfreulich" für Landwirte und Winzer

(Mainz) - In dem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Erbschaftssteuerrecht wurde klargestellt, dass kleine und mittlere Unternehmen weiterhin entlastet werden dürfen. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, bezeichnete diese Klarstellung in einer ersten Stellungnahme gemeinsam mit dem Ehrenpräsidenten des BWV, Ökonomierat Norbert Schindler, als erfreulich.

Die generelle Begünstigung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen wurde für verfassungsgemäß erklärt. Mit dem Urteil wurden zwar Änderungen der Erbschaftsbesteuerung angemahnt, diese wurde jedoch nicht gänzlich verworfen.

Bei der nun anstehenden gesetzlichen Neuregelung müsse darauf geachtet werden, dass die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Bedürfnisprüfung mit Augenmaß durchgeführt werde. Gerade für die rheinland-pfälzischen Landwirte und Winzer, deren Unternehmen als Familienbetriebe geführt werden, müsse ein reibungsloser Übergang zwischen den Generationen auch in Zukunft gesichert werden. Schließlich sei auch der Aufbau und die Fortentwicklung eines solchen Betriebes nicht in einer Generation sondern nur über viele Generationen hinweg möglich, so Schindler und Hartelt abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

(sy)

NEWS TEILEN: