Pressemitteilung | Unternehmerverband - Die Gruppe e.V.

Bahn-Streik: Was Pendler wissen müssen / Unternehmerverband beantwortet wichtige Fragen für Arbeitnehmer

(Duisburg) - Die Lokführer streiken, die Straßen sind voll und zahlreiche Pendler haben Schwierigkeiten, ihren Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Doch wie reagiert der Chef auf Verspätungen? Darf man verpasste Arbeitsstunden nachholen oder im Homeoffice arbeiten?

Zunächst einmal kenne natürlich auch der Vorgesetzte die Lebenswirklichkeit und sei vielleicht selbst auch staugeplagter Pendler. "Arbeitnehmer, die mit offenen Karten spielen, erfahren in der Regel Verständnis für ihre Situation", ist sich Wolfgang Schmitz, Arbeitsrechtsexperte und Hauptgeschäftsführer des heimischen Unternehmerverbandes, sicher. Voraussetzung sei natürlich, dass eine Verspätung die Ausnahme bleibe. In diesem Zusammenhang weist der Unternehmerverband auch darauf hin, dass in den Betrieben immer öfter flexible Arbeitszeitmodelle angewendet würden. Damit seien viele Arbeitnehmer gar nicht mehr so auf eine bestimmte Anfangszeit fixiert.

Darüber hinaus komme es auf die Vereinbarungen an, die man mit dem Vorgesetzten getroffen hat. Gebe es keine Absprachen, habe der Arbeitnehmer aber weder Anspruch darauf, Arbeitszeit nachzuarbeiten noch von zu Hause aus tätig zu werden. Aus juristischer Sicht müssten Chefs Verspätungen nicht stillschweigend hinnehmen. Schmitz: "Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer." Das bedeutet, Arbeitnehmer sind verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Ausnahmen seien etwa nötige Arztbesuche. Allgemeine Störungen im Straßenverkehr wie Stau, Eisglätte oder die Auswirkungen von Streiks genügten nicht als Grund für zu spätes Erscheinen am Arbeitsplatz.

"Die aktuellen Streiks der Bahn waren ja auch im Vorfeld angekündigt, insofern muss eine Arbeitnehmer darauf seine persönlichen Planung abstimmen", sagt Schmitz. Im Übrigen müssten Arbeitgeber nur Arbeitszeit bezahlen, die die Arbeitnehmer auch tatsächlich leisteten. Pendler sollten jetzt also ein wenig früher aufstehen, um nicht zu spät zu kommen. Und wenn es trotzdem nicht klappt? "Wiederholte Verspätungen können Grund für eine Abmahnung sein, doch soweit muss es ja nicht kommen", so Schmitz abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverbandsgruppe e.V. Pressestelle Düsseldorfer Landstr. 7, 47249 Duisburg Telefon: (0203) 993670, Fax: (0203) 355714

(sy)

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