Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Bahnkunden können auf Entschädigung bei Zugverspätungen klagen / vzbv fordert Verbraucher auf, ihre neuen Rechte zu nutzen

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das am 14. September von der Deutschen Bahn vorgestellte Konzept für Entschädigungen bei Zugverspätungen im Fernverkehr. "Die Deutsche Bahn AG stellt sich mit ihrer Kundencharta den Forderungen der Verbraucher - und das auch vor Gericht", kommentierte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller die von der Bahn angekündigte Qualitätsgarantie.

Die Deutsche Bahn AG hat auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main heute Details ihrer Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. Hiernach sollen Fahrgäste in Fernverkehrszügen ab 1.10.2004 einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Entschädigung haben.

Die Entschädigung wird fällig, wenn der Zug am Zielbahnhof über 60 Minuten Verspätung hat und die Bahn für die Ursachen der Verspätung verantwortlich ist. Erstattet wird dann ein Betrag von 20 Prozent des Fahrpreises.

Zu beachten sind hierbei folgende Sonderregelungen:
- Bei Verspätungen des "ICE-Sprinter" zwischen Berlin und Frankfurt wird bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten der Sprinterzuschlag erstattet.
- Bei Nachtzügen wird die Entschädigung erst ab einer Verspätungsdauer von 120 Minuten fällig.
- Für Kunden mit Zeitkarten und BahnCard 100 wäre die 20 Prozent-Ermäßigung nicht praktikabel; daher gelten hier pauschale Entschädigungen (Zeitkarteninhaber erhalten 5 Euro in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der ersten Klasse; BahnCard 100-Kunden erhalten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse.

Weiter übernimmt die Bahn die Kosten für Taxifahrt oder Übernachtung in Höhe von maximal 80 Euro, wenn der Kunde seine Reise nicht bis 24 Uhr wie geplant fortsetzen kann.

Der vzbv forderte die Bahnkunden auf, von den Entschädigungsregelungen aktiv Gebrauch zu machen. "Zum ersten Mal verpflichtet sich die Bahn auch rechtsverbindlich zur Pünktlichkeit - die Kunden sollten sie beim Wort nehmen!", so vzbv-Vorstand Prof. Müller. Der vzbv kündigte an, kritisch zu prüfen, wie sich die Kundencharta in der Praxis bewährt, insbesondere wie kundenfreundlich und unkompliziert sich die Ausstellung von Gutscheinen gestaltet.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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