Pressemitteilung | Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Barrierefreies Internet nicht torpedieren! / Behindertenverbände fordern bundesweit einheitliche Standards für barrierefreie Internetseiten / Länder sollen sich an der Verordnung der Bundesregierung orientieren

(Berlin) - Anlässlich eines gemeinsamen Treffens mit den Vertretern der Länder, spezialisierten Internet-Agenturen und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung am heutigen Mittwoch in Berlin haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH), der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Seh-behinderten in Studium und Beruf (DVBS) ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem sie die Einführung bundesweit gültiger Standards für barrierefrei zugängliche Internetseiten fordern.

Auf Bundesebene regelt die "Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik des Bundes" (BITV), wann Internetauftritte für Behinderte als problemlos zugänglich gelten. Einige Länder haben bereits eigene Behindertengleichstellungsgesetze verabschiedet, denen jetzt Umsetzungsverordnungen folgen. Die Behindertenverbände setzen sich auf Grund der guten Erfahrungen mit der BITV für die Übernahme der dort festgelegten Standards auch in die Verordnungen der Länder ein. Außerdem fordern sie, dass die Vorgaben der Landesverordnungen nicht nur für Landesbehörden, sondern auch für die Internetseiten von Kommunen und Institutionen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Geltung erlangen.

"Es muss ausgeschlossen sein, dass eine Seite im Internet nach Landesverordnung als barrierefrei und damit behindertengerecht gilt, nach Bundesverordnung aber nicht. Wir brauchen einheitliche Standards, die beispielsweise Unternehmern die Sicherheit geben, dass auch behinderte Menschen über ihre Internetseiten einkaufen können. Wenn jedes Bundesland eigene Standards definiert, stehen Programmierer vor 17 verschiedenen Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten. Damit würde barrierefreies Internet für Behinderte torpediert. Ich kann nicht verstehen, warum die Länder nicht einfach die in der BITV festgelegten Standards übernehmen", so der selbst stark sehbehinderte Karsten Warnke, Leiter eines Projekts, das mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums Firmen bei der barrierefreien Gestaltung von Internetseiten berät.

Die BITV beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Kommission, die wiederum auf internationale Richtlinien zurückgegriffen hat. Die BITV-Standards beinhalten z.B die Bereitstellungen von Texten zu Audiodateien für Hörbehinderte und die Farbwahl von Hintergrund und Schrift für sehbehinderte Menschen.

Das Eckpunktepapier kann im Internet unter www.dbsv.org, Bereich PC & Internet, heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Thomas Krieger, Presse und Kommunikation Rungestr. 19, 10179 Berlin Telefon: 030/285387-0, Telefax: 030/285387-20

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