Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bauernverband: Kritik der EU-Kommission hat formale GrĂŒnde / Klarstellung zum Vertragsverletzungsverfahren zur FFH-Richtlinie

(Berlin) - In Deutschland hat der Naturschutz große Bedeutung. Laut Bundesamt fĂŒr Naturschutz gab es im vergangenen Jahr mehr als 4.000 FFH-Schutzgebiete mit einem FlĂ€chenanteil von rund zehn Prozent der LandesflĂ€che. Die FlĂ€chen fĂŒr Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind danach zwischen 1990 und 2011 erheblich ausgeweitet worden: Die Nationalparks vergrĂ¶ĂŸerten sich flĂ€chenmĂ€ĂŸig um 48 Prozent, die Naturschutzgebiete um 176 Prozent und die BiosphĂ€renreservate um 286 Prozent.

Wenn die EU-Kommission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet und die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland bemĂ€ngelt, dann betrifft dies nicht den Umfang der Schutzgebietsmeldungen sondern FormalitĂ€ten: Deutschland hat nach Auffassung der EU-Kommission versĂ€umt, besondere Schutzgebiete und die Festlegung von ErhaltungsprioritĂ€ten sowie die nötigen Erhaltungsmaßnahmen formal auszuweisen. Dies stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) klar im Hinblick auf missverstĂ€ndliche Interpretationen in einigen Medien. Die EU-Kommission habe nicht den tatsĂ€chlichen Umfang der FFH-Gebiete in Deutschland kritisiert, wie fĂ€lschlicherweise berichtet wurde, betonte der DBV.

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die formellen Anforderungen der FFH-Richtlinie bei der Ausweisung der besonderen Schutzgebiete in Deutschland nicht erfĂŒllt sind, etwa hinsichtlich der Festlegung der nötigen Erhaltungsmaßnahmen und konkreter Erhaltungsziele und -prioritĂ€ten bei besonderen Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie. In Anbetracht dessen wirft das eingeleitete Verfahren aus Sicht der Landwirte die Frage auf, wie von Seiten der BundeslĂ€nder die Meldung und Sicherung der FFH-Gebiete vorgenommen werden konnte, wenn nicht hinreichend klar war, welche Ziele mit den FFH-Gebieten verfolgt werden sollen. Zudem erwarten die Landwirte, dass die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Kooperation mit den Landnutzern und ĂŒber den Vertragsnaturschutz realisiert wird. Diesen kooperativen Ansatz mĂŒssten Bund und LĂ€nder auch gegenĂŒber der EU-Kommission absichern, erklĂ€rte der DBV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und ErnÀhrungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Fax: (030) 31904-205

(sy)

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