Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe und Baustoff-Recycling-Branche fordern Neustart der Mantelverordnung

(Berlin) - Vor über 10 Jahren wurde vom seinerzeitigen Bundesumweltministerium eine bundeseinheitliche Verwertungsverordnung für mineralische Bau- und Abbruchabfälle angekündigt. Nachdem im Planspiel zur Mantelverordnung von Ländern und Wirtschaft erhebliche Kritik an dem im Sommer 2015 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegten Arbeitsentwurf geäußert wurde, soll nunmehr bis Herbst der Referentenentwurf erstellt werden.

"Der vom BMUB vorgelegte Arbeitsentwurf stellt eine Sammlung einzelner, untereinander nicht abgestimmter Verordnungsvorhaben dar", kritisiert Wolfgang Türlings, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB). "Für eine konsequente Kreislaufwirtschaft Bau bedarf es einer ausgewogenen, durchgängigen und in sich konsistenten Regelung für die Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle", bekräftigt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Mit den vom BMUB im Rahmen der Beiratssitzung zum Planspiel im Mai angekündigten Nachbesserungen werden die grundsätzlichen Mängel der Mantelverordnung nicht behoben. So fehlt nach wie vor ein durchgängiges Regelwerk, das die Verantwortung des Bauherrn für Schadstoffuntersuchungen im Vorfeld der Baumaßnahmen sowie eine Planung der Abfallverwertung im Sinne einer Kreislaufwirtschaft regelt. Die weiterhin fehlende Harmonisierung von Ersatzbaustoffverordnung und Deponieverordnung ist für die Bau- und Recyclingbranche nicht hinnehmbar. Die vom BMUB angekündigte Verschiebung der Novellierung der Grundwasserverordnung stellt zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen der übrigen Teile der Mantelverordnung in Frage. Auch eine derzeit diskutierte Herauslösung der Ersatzbaustoffverordnung wäre kontraproduktiv, da damit die Chance auf eine Harmonisierung der einzelnen Verordnungen auf lange Sicht vergeben würde.

Aus diesen Gründen fordern ZDB und BGRB einen grundlegenden Neustart der Mantelverordnung. "Die Mantelverordnung muss praktikabler und weiter entbürokratisiert werden", so Wolfgang Türlings, "denn schließlich kommt es auf die Akzeptanz und tatsächliche Verwendung von Recycling-Baustoffen und nicht auf deren theoretische Verwertungsmöglichkeiten an."

"Gerade weil die Mantelverordnung über den mit jährlich 200 Millionen Tonnen Aufkommen größten Abfallstrom entscheidet, muss bei der Neufassung der Mantelverordnung Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen", fordert Felix Pakleppa.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Pressestelle Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Fax: (030) 20314419

(sy)

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