Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Baugewerbe zur Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Nahles: Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung wird geändert! Ökonomisch Vernunft hat sich durchgesetzt!

(Berlin) - "Wir sind erleichtert, dass ökonomische Vernunft im Bundesarbeitsministerium eingezogen ist. Unsere Betriebe werden aufatmen. Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin muss nun schnellst möglich umgesetzt werden." So der Kommentar des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu der heute bekannt gewordenen Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn zu ändern.

Demnach wird die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei essentiellen Punkten geändert: Erstens: Die Lohn- und Verdienstgrenze, bis zu der der Mindestlohn zu dokumentieren ist, wird von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte abgesenkt. Zweitens: Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wird nicht mehr durch den Zoll kontrolliert. Drittens: Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen entfällt die Aufzeichnungspflicht ebenfalls
Nun gilt die Dokumentationspflicht nur noch bei Unterschreiten der Lohn- und Verdienstgrenze. Damit entfällt auch die unsinnige Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von dauerhaft beschäftigten Angestellten und Polieren, deren Gehälter weit über dem Mindestlohn liegen.

"Wir begrüßen diese Entscheidung, entspricht sie doch unseren in den vergangenen Wochen vielfach geäußerten Forderungen. Zuletzt hatten wir Gelegenheit, diese Position bei der Evaluierung des Gesetzes im Arbeitsministerium direkt vorzutragen. Offenkundig haben unsere Argumente gefruchtet." So Pakleppa.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 203140, Fax: (030) 20314419

(wl)

NEWS TEILEN: