Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Baugrund muss vor Vertragsabschluss untersucht werden

(Berlin) - Jedes Haus muss sicher gegründet werden, sei es mit einer Bodenplatte oder einem Keller. Dafür müssen die Planer den Baugrund genau kennen. Voraussetzung dafür ist ein Baugrundgutachten. Viele Bauherren wissen das inzwischen und klären frühzeitig, ob im Bauvertrag auch ein Baugrundgutachten enthalten ist. Ist das der Fall, sind sie in der Regel zufrieden. Das Baugrundgutachten als Vertragsleistung allein reicht aber nicht aus, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB): Entscheidend sind die Ergebnisse des Gutachtens! Erst das Gutachten liefert die Basis für die Planung und Gründung des Hauses. Je nach Beschaffenheit des Baugrunds variieren Konstruktion und Ausführung des Unterbaus erheblich - und damit natürlich auch die Kosten. Wer wissen will, wie teuer die Gründung seines Hauses wird, der muss also das Bodengutachten vor der eigentlichen Planung machen lassen. Stehen die Bodenverhältnisse bei Vertragsabschluss dagegen noch nicht fest, ist im Prinzip alles offen und Bauherren müssen mit Nachträgen und Zusatzkosten rechnen. Zwar haben Bauherren in allen Bauverträgen, die seit 2018 geschlossen wurden, nun das Recht, einseitig eine Änderung der Leistung anzuordnen. Das aber ist ein kompliziertes, streitträchtiges Prozedere - und am Ende muss der Mehraufwand des Unternehmers auch fair vergütet werden. Frei vereinbarte Nachträge können dagegen recht üppig ausfallen. Vor allem, wenn Bauherren unter Zeitdruck keine Vergleichsangebote mehr einholen können, langen manche Firmen kräftig zu, "damit der Bauablauf dann nicht stockt". In jedem Fall sollten Bauherren vor dem Bezahlen der Rechnung nachrechnen: Stimmen die in der Rechnung veranschlagten Kubikmeter Aushub mit der Realität überein? Und mit den Angaben auf den Lieferscheinen des Fuhrunternehmens? Gar nicht akzeptieren sollten Bauherren Lieferscheine, die handschriftlich abgeändert wurden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(cl)

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